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Recht auf BildungSchulkinder zweiter Klasse

Schleswig-Holstein ist Heimkinder-Land. Doch es gibt keine Schulpflicht für die noch in ihrem Herkunftsland gemeldeten. Ministerien haben keinen Überblick.

Eher weniger Willkommen – oft dauert es Wochen, bis ein Heimkind zur Schule kann Foto: Jens Wolf/dpa

Ein Kinderheim in Lindewitt im Kreis Schleswig-Flensburg, Ende Januar: rings um das zweistöckige weiße Gebäude nur Felder und Wiesen. Es ist kurz vor eins, der Mittagstisch für die acht Kinder und ihre Betreuer in der Wohnküche ist gedeckt. Oben im Spiel- und Sportraum haut ein kleiner Junge auf einen Boxsack. Drei andere Jungs schwirren durch die Räume. Sie sind alle zwölf und sie haben keine Schule. Und das ist bei einem sogar schon sechs Monate so.

Der Kreis Schleswig-Flensburg zählt mit 1.181 Heimplätzen zu den Regionen in Schleswig-Holstein, in denen sehr viele Kinder von auswärts leben und Heimerziehung ein Wirtschaftsfaktor ist. Zieht eine normale Familie um, kann das Kind am nächsten Tag zur Schule gehen. Für Jugendhilfekinder ist das in diesem Landkreis offenbar anders: Für Kinder, die Hinweise auf einen „sozial-emotionalen Förderbedarf“ haben, ist ein bürokratisches Verfahren mit Gutachten und Fallkonferenzen vorgesehen sowie ein speziell entwickeltes „Vier-Phasen Modell“.

Die erste Phase dient der Stärkung des Kindes und findet nur im Heim statt. Die zweite findet auch nur im Heim statt, das Kind bekommt aber Aufgaben, die es im Heim lösen soll. In „Phase drei“ darf der Schüler die Aufgaben vom Lehrer in Begleitung eines Erziehers persönlich entgegennehmen. Erst in „Phase vier“ ist eine „teilweise Teilnahme“ am Unterricht möglich. Schüler der 8. und 9. Klassen sollten möglichst nur zum Halbjahr kommen, nicht früher, wegen der „Gruppendynamik“.

„Unsere Kinder sind noch alle in der Phase 0“, sagt Benjamin Dehde, Leiter der Wohngruppe „Neo“ in Lindewitt. Bei einem Jungen habe es allein drei Monate gedauert, bis die Akte seiner alten Schule vorlag. Die seelische Beeinträchtigung werde nach seiner Erfahrung pauschal bei allen Kindern unterstellt, „auch wenn sie vorher ganz normal zur Schule gingen und durch einen Schicksalsschlag ihren Heimort wechseln müssen“. Die Kinder fühlten sich diskriminiert. „Sie dürfen sich, wenn überhaupt, nur kleinste Verfehlungen leisten, sonst bekommen sie ,Konsequenzen' zu spüren und müssen abgeholt werden.“

„Es besteht keine große Bereitschaft, diese Kinder aufzunehmen“, sagt auch Antje Pahlke, Leiterin eines anderen Kinderheims. Eine Elfjährige, die im Dezember dort einzog, habe nach drei Monaten noch immer keinen ersten Kontakt zu einer Schule. „Das Problem ist, dass die Schule sie nicht nehmen muss“, sagt Pahlke. „Bei Jugendhilfekindern wird davon ausgegangen, dass sie Schulschwierigkeiten haben.“

Erzieher müssen Kind bei Laune halten

Schulische Integrationskonzepte wie das „Vier-Phasen-Modell“, die einen ganz bestimmten Ablauf vorsehen, gibt es in leicht unterschiedlicher Form in mehreren Landkreisen in Schleswig-Holstein. Die „Stiftung für Kinder-, Jugend- und Soziale Hilfen“, kurz KJSH, sieht allein darin eine erste erhebliche Benachteiligung. „Nur weil die Kinder in einer Einrichtung leben, werden sie bezüglich eines Schulbesuchs vollkommen anders behandelt als Gleichaltrige“, schrieb KJSH-Geschäftsführer Karsten Neubauer in einer Stellungnahme an den Landtag. Während der Wartezeit werde das Kind mal besser, mal weniger gut in der Gruppe „unterrichtet“. Die Erzieher versuchten das Kind irgendwie zu beschäftigen und bei Laune zu halten, „bis der Daumen gehoben oder gesenkt wird“.

Die Schulen haben Angst

„Die Schulen haben Angst, dass ein Kind auffällig wird und die Einrichtung sich nicht kümmert“, sagte die ehemalige Heimmitarbeiterin Vanessa Holdysz. Doch eine zeitnahe Einschulung sei wichtig. „Wir hatten einen Jungen, der anderthalb Jahre warten musste und eine richtige Schulangst aufbaute, eine Angst, sich in der Gruppe zu bewähren.“ Als er schließlich mit 14 Jahren einen Schulplatz fand, habe er statt in die 8. in die 6. Klasse eingeschult werden müssen.

Wie paradox die Situation sein kann, zeigt das Beispiel von Mariella Schmidt*. Morgens um halb acht an einem Tag im September 2018 standen Jugendamt, Gerichtsvollzieher und Polizei vor der Tür der Alleinerziehenden in Hamburg. Sie nahmen ihr zwölfjähriges Kind unter Tränen und gegen seinen Willen mit. Das Kind ging schon länger nicht mehr zur Schule und gewöhnte sich seit ein paar Monaten tageweise in einem Hamburger Projekt für Kinder mit Schulschwierigkeiten neu an Unterricht.

Doch die Mutter hatte kein Sorgerecht mehr. Der Vormund entschied, das Kind in ein Heim zu geben. Es kam in eine Kleinsteinrichtung in Schleswig-Holstein, die Mutter durfte nicht wissen wo. Der Stadtstaat Hamburg wacht sehr streng über die Einhaltung der Schulpflicht. Die Einrichtung aber teilte der Mutter mit, ihr Kind müsse nicht zur Schule und könnte erst mal in Ruhe ankommen. Denn in Schleswig-Holstein, so verstand es die Mutter, gebe es für Heimkinder keine Schulpflicht.

Wer sich das schleswig-holsteinische Schulgesetz anschaut, muss tatsächlich zweimal hinschauen. Dort steht im Paragraf 20: „Für Kinder und Jugendliche, die im Land Schleswig-Holstein ihre Wohnung oder ihre Ausbildungsstätte haben, besteht Schulpflicht. Andere Kinder und Jugendliche, die in einem Heim, einer Familienpflegestelle, einem Internat oder einem Krankenhaus untergebracht sind, können öffentliche Schulen im Lande besuchen.“

Seit dem Skandal um die Friesenhof-Mädchenheime im Landkreis Dithmarschen von 2015 ist dieses Wort „können“ zum Politikum geworden. Dort wurden die Mädchen in den ersten Monaten nur intern beschult, und das teils von Hilfskräften, von denen manche „gar keine Ausbildung hatten“, wie es im Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Kieler Landtags heißt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme „hat eine systematische Vermittlung schulischer Lerninhalte nicht stattgefunden“.

Hinzu kam die Erkenntnis, dass auch fehlende soziale Kontakte in der Schule ein Problem sind. Wenn ein Kind in einer abgelegenen Einrichtung mit interner Heimschule lebt und keinen Kontakt nach außerhalb der Einrichtung hat, „ist das per se eine Kindeswohlgefährdung“, sagte der Hamburger Jugendhilfe-Experte Wolfgang Hammer im taz-Interview. Doch Kinder aus Hamburg in kleine Heime mit interner Beschulung zu schicken, ist gängige Praxis.

Integration in den Sozialraum

Das Schulthema beschäftige auch den „Runden Tisch Heime“, den der Kieler Landtag infolge ­des Friesenhof-Skandals anberaumte. Heimträger und Kommunen forderten, es müsse „auch für Kinder, die nicht aus Schleswig-Holstein kommen, durch Aufnahme an der Regelschule eine Integration in den Sozialraum am Ort der Heimerziehung gewährleistet werden“. Dies sei wichtig, auch um „verheerende Entwicklungen wie im Fall Friesenhof in Zukunft frühzeitig zu unterbinden“, sagt Irene Johns vom Kinderschutzbund.

Die kleinste Partei im Landtag, der ­Süd­schleswigsche Wählerverband (SSW), schrieb sich das Thema auf die Fahnen und beantragte im April 2018 schlicht eine Gesetzesänderung. Schulpflicht soll für alle Kinder gelten, die ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ im Land haben, forderte die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering. Eine Unterscheidung der Kinder nach Wohnsitz sei „nicht länger hinnehmbar“. Hier würden „mal eben Schüler um ihr Menschenrecht auf Bildung gebracht“, sagt ihr Sprecher Per Dittrich.

Doch außer der kleinen Dänen-Partei sah zu diesem Zeitpunkt keine Fraktion Handlungsbedarf, wie im Protokoll der Landtagsdebatte vom 24. April nachzulesen ist. Denn die frühere SPD-Bildungsministerin Britta Ernst hatte entschieden, dass Problem durch einen „Erlass“ zu regeln, der seit Oktober 2017 in Kraft ist. Den solle man nun erst mal ausprobieren, meinten unisono SPD, CDU, FDP, Grüne und AfD.

Der Erlass „Schulische Integration von Kindern und jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen“ soll sicherstellen, dass alle Heimkinder „in der Regel“ umgehend eine Schule besuchen. Damit das passiert, müssen die Heime den Schulämtern die Aufnahme eines Kindes unverzüglich melden. Auch werden die Abläufe standardisiert. Das Schulamt sucht eine Schule aus, der Schulleiter fordert die Akte an und prüft, ob es sonderpädagogischen Förderbedarf gibt.

Doch über die Aufnahme des Kindes entscheidet der Schulleiter nach pflichtgemäßem „Ermessen“. Ist ein Platz an der Schule frei, ist das Kind auch aufzunehmen – es sei denn, es kann „aus erzieherischen Gründen“ keine Schule besuchen. Dann muss das Heim dafür Sorge tragen, das der Schulunterricht anderweitig erteilt wird.

Es geht auch ums Geld

Der SPD-Politiker Kai Vogel erinnerte bei der Debatte um den SSW-Antrag an die Diskussionen aus der vergangenen Wahlperiode. Britta Ernsts Bildungsministerium habe damals überzeugend dargelegt, dass eine Muss-Vorschrift „nur den finanziellen Interessen der Bundesländer dienen würde, aus denen die fraglichen Heimkinder kommen“. Sprich: Schleswig-Holstein hätte deren Schulkosten am Hals. Es geht also auch um Geld, denn für die Beschulung der Kinder in den Heimen muss die Jugendhilfe der Herkunftsländer zahlen.

Der SSW bezeichnete den Erlass als Flickschusterei. „Man kriegt das schlechte Gesetz mit diesem Erlass nicht geheilt, weil immer noch der Direx entscheidet, ob ein Kind aufgenommen wird“, sagt SSW-Sprecher Per Dittrich. Die neue Bildungsministerin Karin Prien (CDU) indes wiegelte ab: Das Ermessen des Schulleiters werde „in den Fällen auf Null reduziert, in denen das Kind erstens beschulbar ist und die Schule zweitens einen Platz hat“.

Ihren vorläufigen Höhepunkt hatte die Auseinandersetzung in der Sitzung des Kieler Bildungsausschusses am 24. Mai, wo der SSW-Antrag behandelt wurde. CDU-Ministerin Karin Prien teilte mit, dass im Land alle schulpflichtigen Heimkinder beschult würden, und nannte die Zahl 3.373.

Was erstaunt: Laut Sozialministerium gibt es rund 6.800 Heimplätze. Von rund der Hälfte aller Kinder weiß das Bildungsministerium also nicht, ob und wie sie zur Schule gehen. „Die Ministerin hat keine belastbaren Zahlen“, sagt SSW-Sprecher Dittrich.

Niedersachsen hat die Schulpflicht

Auch als die taz im Ministerium nachfragt, erhält sie die alte Zahl 3.373. Neuere Zahlen als die im März 2018 bei einer Abfrage erhobenen gibt es noch nicht. Das ist vier Jahre nach dem Friesenhof-Skandal ernüchternd. Zum Vergleich: Das Land Niedersachsen, in dem es für jedes Kind ab dem 5. Tag seines Aufenthalts eine Schulpflicht gibt, kann gegenüber der taz auf den Punkt genau aufschlüsseln, auf welche Schulform die 13.284 Heimkinder gehen.

Es sei jetzt geplant, für das gesamte Schuljahr eine Abfrage durchzuführen, heißt es aus Priens Ministerium. Darauf hat auch die Ombudsfrau für Heimkinder, Samiah El Samadoni, gedrängt, die ebenfalls die Schulpflicht einfordert.

Das Land ist in der Frage tief gespalten. Das zeigen die 18 Stellungnahmen zum SSW-Antrag, die bis zum Sommer im Bildungsausschuss eintrudelten. Etwa die Hälfte, überwiegend aus dem Lager der Jugendhilfe, sprach sich energisch für die Schulpflicht für alle aus. Die Stellungnahmen aus dem Lager der Schulen waren total dagegen und gipfelten in der Aussage eines Direktorenverbands, dass die Heime ja häufig eben jene Kinder nicht mit Wohnsitz im Land anmeldeten, die eh nicht beschulbar seien. Andere Schulleiter fürchten, die Verantwortung für den Schulbesuch werde von den Heimen „auf Schule und Schulverwaltung verlagert“.

Bemerkenswert ist die Einschätzung des „Schleswig-Holsteinischen Landkreistags“, dass durch die Schulpflicht für alle „einige Schul­standorte besonders betroffen“ wären und mit „Kapazitätsengpässen zu rechnen wäre, die weder kurz- noch mittelfristig behoben werden können“. Sprich: Der Landkreistag sieht diese Kinder nicht mal mittelfristig in den Schulen.

Verschließt man also „systematisch die Augen“, wie SSW-Sprecher Per Dittrich kritisiert? Thomas Mehrens* leitet ein Heim mit zehn Kindern in Nordfriesland und sagt: „Den Beschluss, dass ich meine Kinder beim Schulamt anmelden muss, habe ich bis heute nicht erhalten.“ Und auch bei ihm dauere es zwölf bis 16 Wochen, bis ein Kind in der Schule ist.

Der Erlass, so sagt auch Kinderheim-Leiterin Antje Pahlke, habe das Verfahren eher noch bürokratisiert. Unter der abwehrenden Haltung, so konstatiert ihr Kollege Benjamin Dehde, litten selbst Heimkinder, die im selben Landkreis geboren sind und ihren Platz wechseln, und zum Teil „nur das Pech haben, dass ihre alte Einrichtung schließt“.

Der Landkreis Dithmarschen, der Schauplatz des Friesenhofs-Skandals war und über sich damals viel Kritisches lesen musste, hat sich als einziger für die Schulpflicht ausgesprochen. Die taz wollte von dem nördlich gelegenen Landkreis Schleswig-Flensburg wissen, wie viele Kinder in Heimen beschult werden. Eine Antwort gab es nicht. Die zuständige Schulrätin verwies an das Bildungsministerium: „Ich sehe keine Hürde, warum es lange dauert, bis einer den Schulplatz hat.“ Wenn doch, dann habe das „verschiedene Gründe“. Über Einzelfälle dürfe sie nicht sprechen.

Heimleiter Dehde sagt, er habe auch Verständnis für die Schulen. „Die müssten personell viel besser ausgestattet werden. Die Lehrer müssen heutzutage viel mehr Beziehungsarbeit leisten, dafür brauchen sie auch Supervision.“ Wolle das Land das nicht bezahlen, dürfe es nicht so viele Heime erlauben. Auch der Rechnungshof schlug unlängst vor, bei der Verteilung der Ressourcen für Inklusion die Zahl der Heimkinder zu berücksichtigen.

Wer in den Archiven des Landtags stöbert, findet gar heraus, dass die Heimkinder einmal Streitgegenstand beim „Gastschulabkommen“ zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein waren. Laut Landesrechnungshof gab es bis 2010 eine statistische Erfassung der Heimkinder aus anderen Bundesländern an den Schulen von Schleswig-Holstein. Wenn die Zahlen stimmen, die damals bekannt wurden, gingen nicht mal die Hälfte der aus Hamburg stammenden Heimkinder dort zur Schule. Wie ein Mitarbeiter dem Abendblatt sagte, wurde auf deren Zählung 2010 bewusst verzichtet. „Das hat das Bildungsministerium entschieden.“ Heute indes teilt das Statistikamt mit, der Mitarbeiter sei nicht mehr beschäftigt, und kein anderer könne sich an eine derartige Erhebung erinnern.

Im Gastschulabkommen sind die Kinder recht kostengünstig verrechnet. Schleswig-Holstein erlässt Hamburg sogenannte „Schulkostenbeiträge“ von etwa 1.700 Euro im Jahr, die sonst den Hamburger Haushalt belasten würden. Doch Ansprüche der Schulträger, also der Kreise, gegenüber dem Land auf das Geld werden dadurch „nicht begründet“.

SPD orientiert sich neu

Noch im Herbst schien das Schulpflichtthema tot zu sein. Die Kieler Jamaika-Koalition ließ nicht mal die vom SSW beantragte mündliche Anhörung von Experten zu. Auch von der SPD war der SSW danach richtig enttäuscht.

Doch überraschend stellte nun die SPD-Fraktion die gleiche Forderung auf wie der SSW: „Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung nicht allein lassen“. „Bei uns gab es eine Neuorientierung, nachdem wir uns fachlich damit beschäftigt haben“, sagt der Abgeordnete Tobias von Pein. So gab es am 15. Februar erneut einen Schlagabtausch im Landtag, bei dem SPD und SSW unterlagen: Er endete mit der lauen Kompromissformel, dass der Erlass von Britta Ernst nach diesem Schuljahr evaluiert wird. „Wir werden die Schulpflicht dann wieder fordern“, sagt von Pein. „Wir lassen nicht locker.“

Eine Neupositionierung gab es auch bei der GEW Schleswig-Holstein. „Alle Kinder müssen dort schulpflichtig sein, wo sie sich tatsächlich aufhalten“, sagt die Vorsitzende Astrid Henke. Und sollten Kinder oder Jugendliche nicht am Regelunterricht teilnehmen können, müssten sie in Verantwortung der zuständigen Schule durch „Lehrkräfte“ im Heim oder in speziellen Außenlerngruppen unterrichtet werden. Dafür müsste von einer „deutlichen Erhöhung des erforderlichen Lehrkräftebedarfes“ ausgegangen werden, so GEW-Frau Henke. „Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass die erforderlichen Stellen an die Schulen kommen.“

Doch noch drehen sich die Argumente im Kreis. Die Frage, ob aus Sicht des Ministeriums die heutige Stellenressource ausreicht, um auch alle Heimkinder mit „sozial-emotionalen Förderbedarf“ aufzunehmen, wird vom Ministerium so beantwortet, dass nur im „Ausnahmefall“ bei „Nicht-Beschulbarkeit“ der Unterricht im Heim stattfinde. „Dieses ist eine Jugendhilfemaßnahme“, so Sprecher Thomas Schunck. Das heißt: Die Jugendämter der Herkunftsländer sollen zahlen.

Das sieht Heimleiter Dehde anders: „Jugendhilfe kann viel, aber keine Schule ersetzen“, sagt Heimleiter Dehde dazu. „Dafür sind wir nicht ausgebildet.“

Auch das Kind Mariella Schmidt geht ­übrigens nach fünf Monaten immer noch nicht zur Schule. „Es hat gesagt“, so ihre Mutter, „dass es nach Hause will.“

* Namen geändert

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1 Kommentar

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  • Das Recht auf Bildung nach Art. 28 UN-Kinderrechtskonvention und Art. 26 Allgemeine Menschenrechtskonvention gilt uneingeschränkt auch dort, wo keine Schulpflicht im Gesetz steht. de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Bildung

    Schulplätze sind im Eilverfahren bei Gericht einklagbar, das Verfahren kann man eigentlich nur gewinnen. Das ist keine Frage von Kapazitäten oder gar "schwierigen" Kindern. Auch SH sieht ja das "Recht" auf Schulbesuch vor.

    Oder besser gleich Blauhelme nach Kiel schicken, um dem "Bildungs"ministerium Nachhilfe in Kinder- und Menschenrechten zu erteilen?