: Recht auf Behandlung
■ Ärztin des Cafés Sperrgebiet darf nicht mit Kassen abrechnen – Behörde sauer
Ausgerechnet eine Ärztin, die drogenabhängige Prostituierte versorgt, bekommt keine Genehmigung, mit den Krankenkassen abzurechnen. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) erteilte Elisabeth Böger-Wabitsch vom St. Georger Café Sperrgebiet zwar eine Erlaubnis, behandeln zu dürfen, jedoch nicht auf Krankenschein. Wie es nach der Anschubfinanzierung der Stadt (bis Ende 1996) weitergehen soll, ist nun völlig offen.
Die Gesundheitsbehörde besteht darauf, daß die KV und die Krankenkassen nicht von ihrer Pflicht entbunden werden können, eine ärztliche Versorgung zu gewährleisten, nur weil die PatientInnen süchtige Prostituierte sind. „Auch diese verelendeten Mädchen und jungen Frauen haben ein Recht auf angemessene medizinische Behandlung“, so Hamburgs Drogenbeauftragter Horst Bossong. Die Zuschüsse der Stadt seien nur als Überbrückungsgeld gedacht gewesen, bis über die Genehmigung zur Kassenabrechnung erteilt wird. Die aber bleibt aus.
Schon bei der Neuregelung der Methadon-Behandlung hatte es Schwierigkeiten mit der KV gegeben; sie verwaltet und verteilt den großen Geldkuchen, den die Kassen für die medizinische Versorgung bereitstellen. Die Gesundheitsbehörde will sich die Verweigerung bei der Versorgung Drogensüchtiger nicht bieten lassen. „Wenn es einen Bedarf gibt, muß die KV Vorkehrungen treffen“, findet Bossong und will Druck machen. „Es gibt keinen medizinischen Bedarf“, argumentiert Belinde Diethelm, Sprecherin der KV. Es handle sich um ein „soziales Problem“; die im Café behandelten Frauen hätten „Schwellenängste“, niedergelassene Ärzte aufzusuchen. Und da die Stadt für die meisten PatientInnen ohnehin aufkommen müsse – „die wenigsten sind versichert“ – sei die Finanzierung der Ärztin ein rein „innerbehördliches Problem“. sim
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