Razzia gegen rechtsextreme Gruppierung: „Weisse Wölfe Terrorcrew“ verboten

Der rechtsextreme Verein wurde am Mittwoch von Innenminister de Maizière für illegal erklärt. Seit dem Morgen laufen Durchsuchungen in zehn Bundesländern.

De Maizière, mit Anzug, Krawatte und Brille, spricht ins Mikrophon

Aktion gegen rechtsextremen Terrorismus: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (Archivbild 2015). Foto: dpa

BERLIN/HAMBURG dpa/epd | Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat am Mittwoch den rechtsextremistischen Verein „Weisse Wölfe Terrorcrew“ verboten. Seit dem Morgen laufen in zehn Bundesländern Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen gegen führende Mitglieder, wie das Ministerium mitteilte. Bei den Durchsuchungen seien neben Datenträgern, Bekleidung und Propagandamaterial auch Waffen gefunden worden, sagte de Maizière in Berlin. Der „harte Kern“ des Vereins umfasse rund 25 Personen, der Rädelsführer stamme aus Hamburg.

Die „Weisse Wölfe Terrorcrew“ habe sich offen zu den Werten des Nationalsozialismus bekannt und Gewalt auf die Straße getragen. Diese richte sich gegen politische Gegner, Zuwanderer und Flüchtlinge sowie gegen die Polizei. Der Innenminister verwies auf ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bamberg wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen WWT-Mitglieder.

„Wir können noch nicht von einem Rechtsterrorismus sprechen“, sagte de Maizière, „aber wir werden jeden Ansatz dazu unterbinden“. „Bei Hass und Gewalt ist eine Grenze erreicht“, sagte der CDU-Politiker.

Laut dem Verfassungsschutzbericht 2014 ist die „neonazistische“ Gruppierung bundesweit aktiv. Demnach waren Mitglieder unter anderem im Februar des Jahres an einem Angriff im Hamburger Hauptbahnhof auf Angehörige der linken Szene beteiligt.

Ursprünglich verstand sich die „Terrorcrew“ als Fangruppe der nordrhein-westfälischen Skinheadband „Weisse Wölfe“, wie es im Hamburger Verfassungsschutzbericht 2008 heißt.

Bereits 2009 hat die Polizei in mehreren Bundesländern Wohnungen von Mitgliedern der „Weisse Wölfe Terrorcrew“ durchsucht. Den damals 23 Verdächtigen wurden unter anderem Verstöße gegen das Uniformverbot vorgeworfen. Bei den Durchsuchungen von 13 Objekten in Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen wurden unter anderem CDs, Computer und T-Shirts sichergestellt.

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