Razzia bei Schweizer Bank: Steuerfahnder Maschmeyer
Cum-Ex-Geschäfte: Die Kölner Staatsanwaltschaft lässt wegen umstrittener Aktien-Verkäufe nun auch in der Schweiz ermitteln. Im Fokus steht die Bank Sarasin.
ZÜRICH rtr | Die Staatsanwaltschaft Köln hat ihre Steuer-Ermittlungen wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte auf die Schweiz ausgedehnt. Im Auftrag deutscher Behörden durchsuchten Staatsanwälte und Polizeibeamte am Donnerstag Räume der Bank Sarasin in Basel und Zürich sowie Büros und Wohnungen an weiteren Orten in der Schweiz, wie der Zürcher Staatsanwalt Marcel Strassburger am Freitag sagte.
Bei den Ermittlungen geht es um rechtlich umstrittene Verkäufe von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch, mit denen sich bis vor wenigen Jahren überhöhte Steuererstattungen erzielen ließen. Die Staatsanwaltschaft Zürich fungierte als Koordinator der für die Staatsanwaltschaft Köln angesetzten Durchsuchungen. Auch die Süddeutsche Zeitung und der Tages-Anzeiger hatten über die Razzien berichtet.
Die Bank J. Safra Sarasin wollte sich zu der Angelegenheit nicht äußern. Auch die Kölner Staatsanwaltschaft verweigerte unter Hinweis auf das Steuergeheimnis jegliche Auskunft zu dem Fall. Deutsche Behörden ermitteln seit geraumer Zeit gegen Banken und Investoren wegen der ausgeklügelten Steuerdeals, mit denen Investoren den deutschen Fiskus nach Einschätzung von Finanzbehörden und Steuerrechtlern um Milliardensummen erleicherte haben sollen. Dass sich die Staatsanwälte mit den Steuerdeals beschäftigen geht Medienberichten zufolge auch auf Strafanzeigen des Investors Carsten Maschmeyer und des Drogerie-Unternehmers Erwin Müller zurück.
Maschmeyer wirft der Bank Sarasin vor, ihm für 40 Millionen Euro Anteile an einem Fonds verkauft zu haben, der auf Cum-Ex-Geschäften basierte. Er soll rund 20 Millionen Euro verloren haben. Maschmeyer, der mit der Schauspielerin Veronica Ferres verheiratet ist, hatte sein Vermögen mit der Finanzmaklerfirma AWD gemacht, die er später an den Schweizer Versicherer Swiss Life verkaufte. Müller fühlt sich um 50 Millionen Euro gebracht.
Bei den fraglichen Geschäften geht es darum, dass sich Investoren und Banken eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrmals vom Finanzamt zurückerstatten lassen konnten, wenn sie Aktien um den Zeitpunkt der Dividendenausschüttung kurzfristig hin und her schoben. Eine Gesetzeslücke, auf der diese Praxis basierte, wurde erst 2012 geschlossen.
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