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Rauchen in der WohnungNach 40 Jahren Kündigung

Ein Raucher hat kein Recht auf die Zigarette in seiner Mietwohnung: Ein Düsseldorfer Richter verweigert Prozesskostenhilfe für einen 74jährigen Mieter.

Rauchen in der Wohnung ist ein Kündigungsgrund. Bild: dpa

DÜSSELDORF dpa | Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den eigenen vier Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die fristlose Kündigung der Mietwohnung eines starken Rauchers als gerechtfertigt eingestuft.

Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgchancen, befand der Richter des Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab. Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner.

Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen. Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters.

Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden (Az: 24 C 1355/13).

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21 Kommentare

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  • G
    grouchomax

    Die Rechtslage scheint hier doch eindeutig zu sein, @Patrick (2)

    Insofern habe ich mich geirrt. Jedenfalls wenn man dem Landgericht Düsseldorf, 21 T 65/13, folgt. Es hält fest:

     

    Der Bundesgerichtshof zählt das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und hat diese Rechtsprechung auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen über das Passiv- rauchen nicht geändert. Angesichts dieser gefes- tigten Rechtsprechung kann Prozesskostenhilfe nicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht der Rechtsvertei- digung verweigert werden.

     

    Zum anderen verstößt die Kündigung möglicherweise gegen Treu und Glauben, weil der Mieter seit etwa 40 Jahren in der Wohnung stark raucht, und die Vermieterin in Kenntnis dieser Rauchgewohnheiten gleichwohl im Jahr 2008 mit ihm einen „neuen“ Mietvertrag geschlossen hat.

     

    Das Amtsgericht hatte den Antrag des Mieters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgs- aussicht seiner Verteidigung gegen die Klage zurückgewiesen. Die hiergegen beim Landgericht Düsseldorf erhobene sofortige Beschwerde des Mieters hat Erfolg.

     

    So was nennt man wohl eine Klatsche für das Amtsgericht. - Nebenbei, ich hatte Kläger- und Beklagtenseite vertauscht. Es klagt die Vermieterin auf Räumung, der Raucher verteidigt sich als Beklagter. Mea culpa. - Mein Versehen geht darauf zurück, dass diese Verwechslung sich durchgängig in der Presse - auch hier in der taz - findet. Ändert in der Sache allerdings nichts.

     

    Also, das Triumphgeschrei militanter Antiraucher war und ist voreilig.

  • S
    Schandmäulchen

    Ist es Zufall, daß sich das Mietobjekt in bevorzugter Lage befindet, unter den anderen Mietern etliche Gewerbetreibende sind und die Vermieterin für die nun bald freie Wohnung im Erdgeschoß einfach nur deutlich nmehr Kohle will?

     

    Wie kann der Richter bei dieser Gemengelage davon ausgehen, daß die Klage des gekündigten Mieters keine Aussicht auf Erfolg hat?

     

    Trainiert Herr Rundel vielleicht auch eine Handballmannschaft und ist Mitglied bei den Rotariern? ^^

  • F
    Furangenerator

    Kommt der Faschismus in riesen Schritten zurück?

    Unfassbares Urteil, dem Nachbarmobbing ausgesetzt. Bildeten diese eine Verschwörung, gar krimminelle Vereinigung?

    Der rauchende Rentner sollte sich auf den Balkon stellen. Ach nee geht nicht, dass stört ebenso.

     

    Wann wird das Nichtautofahrerschutzgesetz umgesetzt?

    Dann wird es richtig interessant in Deutschland.

     

    Am schlimmsten sind die militanten Nichtraucher, diese haben einen heftigen Tunneblick um nicht zu sagen eine geistige Burka. Wer eine Kaffeemaschine in der Nähe von Babys und Kindern nutzt, gefährdet diese erheblich mit Furanen. Aber solch Weitblick kann man von militanten Menschen nicht erwarten.

     

    @lowandorder, super Sache das mit der "Störer-Rechtsprechung". Danke

  • G
    grouchomax

    Eindeutig ist die Rechtlage so gut wie nie, auch hier nicht. @Patrick

     

    Ganz einfach ist Juristerei nicht, zugegeben.

    Nach dem Stand der Wissenschaft ist eindeutig vielleicht, dass Tabakrauch gesundheitsschädlich ist. Nicht aber ab welcher Konzentration. Und ob die Mitmieter überhaupt, zumindest aber in relevantem Umfang von der Raucherei des Opas betroffen sind, das wäre hier zu klären. Und selbst wenn, ob das ältere Recht des Mannes in seiner Wohnung zu rauchen, nicht den Rechten der späteren und neu einziehenden Mieter vorgeht. Und ob dem die Vermieterin nicht durch zumutbare bauliche Maßnahmen begegnen kann. – Wer in die Nähe eines vor Jahren genehmigten Schweinemastbetriebes zieht, hat schlechte Karten, wenn er sich darauf beruft, dass nach heutiger Rechtslage der Betrieb nicht mehr genehmigungsfähig wäre –

     

    All das wäre in einem Hauptverfahren zu erörtern und klären. Das aber hat das Amtsrichterlein versucht abzuwürgen, indem es dem minder bemittelten Manne die Prozesskostenhilfe verweigert. Durch den m. E. unzulässigen Trick, ihm einfach zu unterstellen, er selbst würde seine Raucherei für eine unerträgliche Belästigung seiner Nachbarn halten. Diese prozessuale, rein formale Finte ist – auch hier liegen Sie falsch - der Kern des Beschlusses – nicht des Urteils.

  • G
    grouchomax

    Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande (Ludwig Thoma)

     

    Eine Schachtel täglich und 74 Jahre alt; kann gar nicht angehen. Gesicherte Erkenntnis der Ärzteschaft, die bekanntlich alles weiß.

     

    Wenn der Mann allem Wissen und der Natur zuwider doch so alt geworden sein sollte, hätte ein weiser Richter den Prozesskostenantrag mit der Begründung abgewimmelt, wegen des baldigst zu erwartenden Ablebens des Antragstellers fehle es am Rechtsschutzbedürfnis.

     

    Im Ernst, von so grundsätzlicher Bedeutung wie die taz, wie auch die Presse im allgemeinen nahelegen, ist die Entscheidung bei weitem nicht. Sie erging für einen ausgesprochenen Einzelfall nach einem bloßen Prozesskostenhilfeverfahren. Der Beschluss mutet allerdings seltsam, wenn nicht skandalös an. Über Prozesskostenhilfe wird in einem summarischen Verfahren entschieden, um grobe Missbräuche auszuschließen.

     

    Es gibt zur Frage des Rauchens in Wohnungen keine abgeschlossene obergerichtliche Rechtsprechung, die der Amtsrichter zur Rechtfertigung herbeizerren könnte. Normalerweise, im konkreten ist die Abwägung zwischen den Interessen eines langjährigen betagten Mieters mit begrenzter Lebenserwartung (geänderter Zeitgeist hin oder her) und den Interessen der anderen (bloß gewerblichen) Mietern, eine schwierige, subtile Angelegenheit, die sich nicht mal eben vom Schreibtisch aus erledigen lässt. Zudem wäre Beweis zu erheben, inwiefern die anderen Mieter wirklich beeinträchtigt werden, ohne dass die Vermieterin dem durch zumutbare bauliche Maßnahmen begegnen kann.

     

    Vor allem auch deshalb, weil vielleicht weniger die Raucherei, als vielmehr - wegen der Art und Nutzung des Gebäudes - die Kündigungserklärung nach einem billigen Vorwand müffelt. Denn bei den Mietern, die angeblich geschützt werden müssen, handelt es sich (nach Googlerecherche ) um: RA Kanzlei Franke, RA Kanzlei Bode&Roth,........und etliche andere Firmen (z.T. Briefkastenfirmen?), während der rauchende Opa der einzige Wohnungsmieter, ausgerechnet im kostbaren Parterre, ist.

     

    Demgegenüber hat der Gerichtssprecher erklärt, der Mieter selbst habe die Unzumutbarkeit seiner Raucherei für andere Mieter zugegeben, da er diesen Vorwurf nicht bestritten, sich vielmehr bloß auf sein "Gewohnheitsrecht" berufen habe.

    Hier allerdings ist zu fragen, ob der Richter dem klagenden Mieter den rechtlichen Hinweis gegeben hat, dass er so seinem Begehren den Boden unter den Füßen wegzieht. Dazu nämlich ist ein Richter verpflichtet. Trotz des im Zivilprozess geltenden Beibringungsgrundsatzes, zumal wenn der Mieter anwaltlich nicht vertreten ist und es sich obendrein um ein Prozesskostenhilfeverfahren handelt.

     

    Nun ist in dem Beschluss anscheinend keine Rede davon, stattdessen wird genüsslich über die starre Sucht des Klägers, den Zeitenwandel und die Gefahr des Passivrauchens schwadroniert. Der Gerichtssprecher wird kaum Zeuge des Verfahrens gewesen sein. Die Sache stinkt. Mehr als alle Raucherei des alten Herrn. Hat der Amtsrichter vielleicht den Kläger genüsslich auflaufen lassen, wenn nicht ausgetrixt? Sie stinkt nach nachträglicher Rechtfertigung einer auch im Richterkollegium umstrittenen Entscheidung eines jungen Mannes, der sich im Rahmen der gängigen Raucherhexenjagd ein Denkmal setzen wollte.

     

    Fragt sich, ob der Herr Dr. nicht hier ein Eigentor geschossen hat. Denn seine Begründung, den Prozesskostenhilfeantrag abzulehnen, dürfte reichen, ihn für das Hauptsacheverfahren wegen Befangenheit abzulehnen.

  • P
    Patrick

    Die Rechtslage ist eindeutig. Tabakrauch ist (laut BVerfG: Stand der Wissenschaft) gesundheitsschädlich. Wer seine Nachbarn in der Gesundheit schädigt riskiert die fristlose Kündigung. Das ist Stand der Rechtsprechung und schon immer so. Das Recht auf unverletzlichkeit der Wohnung greift hier auch nicht, da der Raucher ja seinerseits in dieses Recht der Nichtraucher eingreift. Genau das ist ja der Kern des Urteils. Das Persönlichkeitsrecht endet auch bei dem Recht der Nachbarn nicht zu rauchen. Nicht umhin passiert bei andauerdem grillen oder bei anhaltendem Tiergeruch etc genau das gleiche. Warum sollte man für das Rauchen eine Sonderregelung aufrecht erhalten?

    Es geht hier auch gar nicht um das rauchen in den eigenen 4 Wänden, sondern um das abladen des Tabakqualms bei unbeteiligten und gegen deren ausdrücklichen Willen. Dabei ist völlig egal ob in den 4 Wänden oder auf dem Balkon. Die Belästigung macht da keinen Unterschied.

    Die Raucher hatten bisher Glück, dass die Gerichte sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt haben einen Präzedenzfall zu schaffen. Diese Methode war aber nicht für immer aufrecht zu halten.

    Rauchen ist weder sozialadäquates Verhalten, da ihm der dafür laut Definition erforderliche gesellschaftliche Nutzen fehlt wie zB beim Autoverkehr (Jura 1. Semester), noch steht die Wohnung als Mittelpunkt der persönlichen Lebensgestaltung nur den Rauchern zu.

    Selbst das BVerfG hat schon mehrfach geurteilt (Dank der vielen Raucherklagen), dass der Gesundheitsschutz ein überragendes Rechtsgut ist, dem die Persönlichkeitsrechte der Raucher nachstehen.

     

    Ende 2011 wurde eine EU Richtlinie umgesetzt, die Zigaretten schneller verlöschen lässt wenn nicht an ihnen gezogen wird. Googelt man nach dem Stichwort Zigarette, wird man überrascht sein, wieviele Haus und Wohnungsbrände durch Raucher entstehen (mehrere wöchentlich). Ein Risiko, dass man nicht ohne weiteres jedem aufzwigen können dürfen sollte.

  • PE
    Peter Ehle

    Diese militanten Nichtraucher unterscheiden sich in keinster Weise von der Nazi-Blockwartmentälität mehr. Auf jeder Demo wird nach Gleichberechtigung oder gegen Rassismus geschrien - aber nur so lange es in den eigenen Kram passt. Diese Geschichte zeigt auf, was für eine Brut diese Nichtraucher sind..... Herr lass es regnen, aber mach mich nicht nass - das ist deren Lebensmotto. In Essen haben wir einen ähnlichen Fall. An einer Kreuzung zweier Hauptverkehrsstrassen wohnen einige dieser Ökostalinisten in einer zur "Loft" umgebauten Fabrik, fressen jeden Tag zentnerweise Dreck der Autos aber regen sich darüber auf, das in der Lokalität auf der anderen Strassenseite vor der Tür geraucht wird. Solche Gutmenschenfanatiker sollten sich aufhängen, da sie ohnehin nicht lebensfähig sind...

  • RB
    Rainer B.

    Auf der einen Seite die Freiheit des Rauchers in seiner Wohnung zu tun, wonach ihm gerade ist.

    Auf der anderen Seite das Recht auf gesunde Atemluft der übrigen Mieter im Haus.

    Keine leichte Entscheidung!

     

    Aber ist es nicht so, dass die persönlichen Rechte des Einzelnen ihre Grenzen da haben, wo persönliche Rechte anderer verletzt werden? Es ist eben i.d.R. nicht so, dass Zigarettenqualm die Wohnungsgrenzen genau einhält. So gesehen halte ich die Entscheidung des Düsseldorfer Richters für richtig.

     

    Was mir allerdings seltsam erscheint ist, dass man erst nach 40 Jahren ein Problem mit dem Rauch hat. Häufig werden meiner Erfahrung nach solche Dinge gern vorgeschoben, um langjährige, betagte Mieter irgendwie loszuwerden.

     

    Das Gericht tut gut daran, genauestens zu prüfen, ob das Interesse des Vermieters an der Kündigung hier nicht größer ist, als das Interesse der übrigen Mieter an rauchfreier Luft.

  • M
    Mephisto

    Der Bundesgerichtshof sah das bisher aber ganz anders...es kann einem Mieter nicht verboten werden, in seiner Wohnung zu rauchen (Privatsphäre, Unverletzlichkeit der Wohnung), auch wenn andere Mieter/Nachbarn sich beschweren.Bei Kettenrauchern gilt: der Vermieter hat in einem solchen Fall es hinzunehmen, daß Nachbarn Mietminderung erhalten können.Auch muß der Kettenraucher beim Auszug eventuelle Schäden/Verschmutzungen durch das Rauchen beseitigen.Wie der Richter auf die Idee kommt, daß eine Klage des Rauchers kaum Aussicht auf Erfolg hätte, ist mir schleierhaft.

  • DM
    Daniel M.

    Hallo zusammen,

     

    ich kenne die Details des Falles nicht, aber sollte die Entscheidung des Richters wirklich so ausgefallen sein, wie sie hier im Artikel dargestellt worden ist, dann wäre dies in doppelter Weise fatal und beängstigend:

     

    Es wäre bedenklich, wenn Prozesskosten-Hilfe, die ja dazu da sein sollte, ärmere Prozessteilnehmer einen Prozess erst zu ermöglichen, damit sie ihre Rechte auch gegen wohlhabendere zur Geltung bringen können, abhängig wäre von irgend einer Einschätzung der Erfolgs-Chancen. Ist der Prozess am Laufen, muss dann nicht allein die finanzielle Lage des Antragsstellers entscheidend sein?

     

    Und zweitens ist mir völlig unverständlich, wie das Rauchen in der eigenen Wohnung, die ja ein zu Recht geschützter Bereich ist, jemanden in einer anderen Wohnung gesundheitlich schädigen könnte. Natürlich hat man darauf zu achten die anderen Hausmieter nicht zu gefährden (und auch sie nicht unnötig zu belästigen), aber allein das sollte einklagbar sein. Eine Kündigung erscheint mir hier völlig übertrieben. Ist denn ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre so zu rechtfertigen? Ich denke es ist jedem hier bewusst, warum die Privatsphäre in den eigenen vier Wänden (auch die Freiheit von Gängelung mit allen möglichen Regeln) ein wichtiges, und deshalb in unserer Verfassung verbrieftes Grundrecht ist! Auch wenn es unangenehm erscheint und Rauchen für den Raucher und den Passiv-Raucher z.B. in der verrauchten Kneipe auf Dauer wirklich gefährlich ist: Tabak-Geruch im Hausflur ist zwar lästig, aber keine Gesundheitsgefahr!

     

    Es scheint mir als werde hier nur ein unglücklicher Präzedenzfall geschaffen, der hauptsächlich auf der allgemeinen Unpopularität von Rauchen beruht, und dazu missbraucht werden könnte, lästige Mieter oder Nachbarn loszuwerden, oder ganz einfach Menschen eine bestimmte Lebensweise aufzudrängen. Das eigentlich gültige Argument der Gesundheitsgefährdung anderer durch Rauchen wird hier doch völlig verdreht.

     

    Beste Grüße,

     

    Daniel M.

  • L
    lowandorder

    Tja - so ist das mit immisdionsschutzrechtlich

    nicht genehmigten Anlagen;

    in Düseldorf.

     

    Aber - 40 Jahre?

    Also wohnt der im Zweifel am längsten da!

    Und könnt das spannend werden, Herr Amtsrichter.

    Denn dafür könnte es nützlich sein,

    sich mal den " Schweinemäster-Fall"

    des Preußischen Oberverwaltungs-Gerichts

    wieder bei ner guten Zigarre zu Gemüte zu führen.

    Grundlage aller "Störer-Rechtsprechung".

    ( Löung: wer sehenden Auges in die Nähe eines

    Schweinemästerbetrebes zieht…you get it!?)

     

    Gut - hier isses Zivilrecht.

    Aber kein PKH allein auf der Schwammerl-Grundlage

    eher noch jungfräulichen sozialen Wandels?

    Mutig - wenn man nicht " dreist" sagen will.

     

    Mit Verlaub - nach Rauchelbein- Rauchelheim?

    Also ich würde - wiewohl Nichtraucher -

    dagegen wetten!

     

    Oder final - wohin mit Helmut Schmidt?

    Ok - Schnauze!

  • G
    gundi

    Ein dpa text zu einer Einzelfallentscheidung in Sachen Prozesskostenhilfe! Zum einen wird die Ablehnung der PKH gerne verblümt und zum anderen nicht zwingend ein wegweisendes Urteil.

  • FB
    Florian Besser

    Der Mann gehört in eine Entzugsklinik, wenn er sich lieber kündigen lässt, als damit aufzuhören seine Nachbarn zu belästigen und zu schädigen.

  • K
    K_KAOS

    Also bald darf man dann nirgends mehr rauchen?

    Außer in gelben Vierecken an Bahnhöfen...

  • H
    hans

    Hm, da ist der Lead aber doch etwas daneben geraten. Es geht ja nicht darum, dass man in seiner Wohnung keine einzige Zigarette mehr rauchen darf.

    Es wurde (nach merhmaligen Mahnungen) gekuendigt weil soviel geraucht wurde, das andere Meiter nicht mehr ungestoert leben konnten.

    Ich weiss nicht wieviel der gute Mann geraucht hat, aber wenn ich mir vorstelle, dass ich nicht mehr in Ruhe wohnen oder gar schlafen kann weil staendig rauch vom Nachbarn bei mir reinzieht, dann wuerde ich mich auch beschweren

  • S
    Supi

    Ich bin selber Nichtraucher und habe auch Verständnis für öffentliche Rauchverbote. Aber das geht nun wirklich viel zu weit! Einen 74jährigen aus der Wohnung schmeißen? Weil er drinnen raucht?

     

    Wie viel Qualm soll denn da durch die geschlossenen Wohnungstür austreten, dass das gesundheitsschädlicher sein soll, als z.B. der alltägliche Straßenverkehr?

  • E
    ex-raucher

    "Ein Raucher hat kein Recht auf die Zigarette in seiner Mietwohnung." Ich hatte die Entscheidung etwas anders verstanden, etwa in dem Sinne, dass ein starker Raucher kein Recht darauf hat, sein gesamtes Mietshaus regelrecht einzuräuchern. Ob das schon mit 2 oder 5 oder erst mit 50 Zigaretten pro Tag der Fall ist, dürfte auch von den örtlichen Gegebenheiten abhängen, zum Beispiel von der Abdichtung der Wohnungseingangstüren. Gelegentlich rieche ich auch Zigarettenqualm in unserem Treppenhaus, was ich mittlerweile auch als recht unangenehm empfinde. Aber solange der Geruch nicht in meine Wohnung eindringt und nur vorübergehender Natur ist,kann ich damit leben.

  • T
    Tim

    Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird, liebe taz.

  • S
    Sire

    Irreführend:

     

    "Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den eigenen vier Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. ... Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner."

     

    Es geht also nicht um das, was man in seiner eigenen Wohnung macht, sondern um die Beeinträchtigung der Nachbarn. taz ist sonst gegenüber Umweltgiften viel sensibler; wenn ein Chemiewerk giftige Gase ausstösst, sind Zeitung und LeserInnen zurecht empört. Wer seinem Nachbarn Müll in den Garten kippt, darf ebenfalls nicht mit Verständnis rechnen. Nichts Neues in Berlin.

  • OM
    Olaf Mertens

    vielleicht kann der gute mann 20 jahre miete zurückfordern, wegen der veränderten wahrnehmung der unannehmlichkeiten durch die arschgesichtigkeit von vermietern...

  • W
    Wuthbürger

    Das sind die Folgen des rot-grünen Gesinnungsterrors in NRW!

     

    Ich bin selbst Raucher, mein Vermieter duldet es.

     

    Der rot-grüne Umerziehungsterror muß sofort aufhören!

     

    Andere bekommen eine Prozesskostenbeihilfe, hier sieht man wieder wie die Justiz in der BRD von rot-grünen-Alt-86ern unterwandert ist!

     

    Schluß damit, sofort!