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Rassistische Polizisten im Glück

Beamte aus Niedersachsen hatten sich in Chats diskriminierend geäußert, doch die Taten sind verjährt

Den Polizisten aus Niedersachsen, die in einem Chat rassistische und diskriminierende Inhalte geteilt haben sollen, drohen wegen dieser Äußerungen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Äußerungen in dem Chat von Ende 2019 seien bereits strafrechtlich verjährt, teilte das Innenministerium auf Anfrage mit. Sollte es auf den beschlagnahmten Datenträgern jedoch strafrechtlich relevante Inhalte geben, würden dazu Strafverfahren eingeleitet. Auch weitere beamten- und dienstrechtliche Maßnahmen würden geprüft. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die Polizisten aus dem Dienst entlassen werden.

Landespolizeipräsident Axel Brockmann erklärte am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags, die Auswertung von Smartphones und Tablets dauere noch an. Dabei sei Eile geboten, denn: Die Probezeit der Polizisten ende zum 1. Oktober. Bestehen die Polizisten diese Probezeit, würden sie auf Lebenszeit verbeamtet.

Dass die Polizei nun beamten- und dienstrechtlich ermittle, obwohl die Äußerungen strafrechtlich verjährt sind, zeige, dass die Polizei keine Personen bei sich dulde, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen oder gefährden, sagte Brockmann. Die mutmaßlich rechtswidrigen Chatbeiträge waren an einem einzigen Tag binnen 30 Minuten in der Gruppe gepostet worden. Die Polizei prüfe nun, ob es sich um eine einmalige Entgleisung oder eine verfassungsfeindliche Gesinnung der Beamten handelte.

Auf die Chatgruppe aufmerksam wurden die Behörden laut Innenministerium „vor wenigen Monaten“ bei der Auswertung eines beschlagnahmten Smartphones im Rahmen eines anderen Strafverfahrens gegen einen Polizisten. In dem Chat sollen insgesamt 13 Polizisten Mitglied gewesen sein, die sich aus ihrer Studienzeit an der Polizeiakademie am Standort Oldenburg kannten. In der Chatgruppe sollen im November 2019 rassistische, die NS-Herrschaft verharmlosende sowie diskriminierende und ableistische Inhalte verbreitet worden sein. Als Ableismus wird die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bezeichnet.

In welchen Einsatzbereichen die Polizisten aktiv sind, teilte das Ministerium nicht mit

In welchen Einsatzbereichen die Polizisten aktiv sind oder waren, teilte das Ministerium auf Nachfrage nicht mit, um keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ermöglichen. Es gelte die Unschuldsvermutung. (dpa)

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