Radioeins verzichtet auf Blitzerwarner: Blitzermeldungen – ein Relikt
Der öffentlich-rechtliche Radiosender Radioeins will keine Blitzer mehr melden. Der RBB-Sender begründet dies mit Verkehrsunfällen durch Raserei.
Das Radioprogramm Radioeins des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) verzichtet seit diesem Montag in seinen Nachrichten darauf, vor Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr zu warnen. Blitzermeldungen im Radio seien „nicht mehr zeitgemäß“, teilte der Sender mit. „Wir halten sie für ein Relikt.“
Radioeins begründet die Entscheidung mit der Verkehrsunfallstatistik für Berlin und Brandenburg. „Einer der Hauptunfallursachen ist nunmal Raserei“, sagte Radioeins-Nachrichtenchef Jan Vesper in einem Interview mit seinen Kolleginnen. Teile der bislang gemeldeten Blitzerstandorte wurden von der Polizei gemeldet, diese „offiziellen Blitzer“ wurden durch Hörermeldungen ergänzt. „Auf diese Weise sollte der Eindruck flächendeckender Kontrollen entstehen.“
Den Blitzermeldungen im Radio lasse sich deshalb zwar „durchaus ein verkehrspädagogischer Ansatz zuschreiben“, so Vesper weiter. „Man kann aber mit sehr gewichtigen Argumenten in die andere Richtung diskutieren.“ Die Radioeins-Hörer haben in letzter Zeit tatsächlich immer weniger Blitzer gemeldet. Der Radiojournalist vermutet, dass dies in vielen Fällen „eine ganz bewusste Entscheidung“ war.
Der öffentlich-rechtliche Sender will sich in seinen Radionachrichten jetzt „auf schnelle und aktuelle Meldungen konzentrieren.“ Auf Twitter erhielt der Sender für seine Bekanntgabe bislang größtenteils positive Reaktionen.
Zusammenarbeit mit der Polizei
Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen sind im Radio grundsätzlich erlaubt. Zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins arbeiten die Behörden dafür mit den Sendern zusammen. Da keine genauen Standorte mitgeteilt werden, hofft die Polizei so darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der gesamten Straße eingehalten wird.
Illegal sind laut Straßenverkehrsordnung nur technische Geräte, die dafür bestimmt sind, „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“, also sogenannte Radarwarn- oder Laserstörgeräte. Blitzer-Apps für Smartphones befinden sich in einer rechtlichen Grauzone. Ein letztinstanzliches Gerichtsurteil dazu gibt es nicht.
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