: Rabatt für Zumutungsvermeidung
Celle (dpa/taz) – Auf Autofahrten immer in den nächsten Busch! Diese vernünftige Regel brachte das Celler Amtsgericht soeben einem 27jährigen Mechaniker bei. Der Mann war mit 151 Sachen in eine Radarfalle der Polizei gerast und hatte wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung 400 Mark Bußgeld und vier Wochen Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Weil er in seiner Schnellfahrt keinen Vorsatz erkennen konnte, zog er vor Gericht und erstritt sich einen Rabatt von 50 Mark. Er habe ein „dringendes menschliches Bedürfnis“ verspürt, sagte er. „Ich dachte, bevor alles in die Hosen geht, gibst du Gas“, verteidigte sich der Fahrer aus Unterlüß. Der Richter hielt ihm allerdings vor, es wäre klüger gewesen, sich im angrenzenden dichten Wald zu „erleichtern“. Das allerdings mochte der junge Mann seiner Freundin nicht „zumuten“, die als Beifahrerin im Auto saß. (Aktenzeichen: OWi 8627/98-500/98)
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen