RELIGIONSFREIHEIT: Jehovas Klagen
Die Bürgerschaft verweigert den Zeugen Jehovas die Anerkennung als Körperschaft - obwohl die einen Anspruch darauf hätten.
In elf Bundesländern sind die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt, die Bremische Bürgerschaft hat dies bisher verweigert. Vor einigen Wochen haben die Zeugen per Anwalt der Bürgerschaft eine Frist gesetzt: Wenn bis Mittwoch nichts passiert, wollen sie vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis Mittwoch wird nichts passieren, sagt der Grünen-Abgeordnete Horst Frehe. In der November-Sitzung des Rechtsausschusses stehe das Thema auf der Tagesordnung. Eine Anhörung von Berliner Senatsvertretern im April habe "nichts" erbracht. Die Grünen hatten geplant, vor Ort nach besonderen Gründen zu suchen, den Bremer Zeugen die Ankennung zu verweigern. Das Problem ist aber, so Frehe: Nach der Berliner OVG-Entscheidung kann das Verhalten oder Fehlverhalten Einzelner nicht der Religionsgemeinschaft insgesamt angerechnet werden. Selbst wenn konkrete Vorwürfe gegen die Bremer Zeugen Jehovas auftauchen würden, was bisher nicht der Fall ist, wäre das kein hinreichendes Argument, die Anerkennung zu verweigern. Möglicherweise, so Frehe, werde man nun in der Bürgerschaft eine offene Abstimmung über einen Antrag zur Anerkennung als Körperschaft durchführen. Einen Abgeordneten kann niemand zwingen, entsprechend der Rechtslage abzustimmen. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann den Bremer Parlaments-Beschluss für verfassungswidrig erklären.
Insa Peters-Rehwinkel, die rechtspolitische Sprecherin der SPD, hält die Suche nach bremischen "Argumenten" zur Verweigerung der Anerkennung noch für offen. Man müsse sich für eine so wichtige Frage Zeit nehmen, erklärte sie.
Mit einer Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechtes hätten die Zeugen Jehovas ähnliche Privilegien wie die christlichen Kirchen bei Gründung konfessionell gebundener Kindergärten und Schulen und im steuerlichen Bereich. Nach eigenen Angaben gibt es in Bremen rund 2.000 Zeugen, die in sechs Gemeinden organisiert sind und sechs "Himmelreichssäle" betreiben.
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