RAF-Verfahren: Buback empört Bundesanwaltschaft

Der RAF-Ankläger Rainer Griesbaum wehrt sich gegen den Vorwurf von Michael Buback, dass der Verfassungsschutz die Ex-RAFlerin Verena Becker gedeckt habe.

Wer geschossen hat, ist nach wie vor unklar: Der Tatort des Attentats am 7. April 1977 in Karlsruhe. Bild: ap

Die Bundesanwaltschaft weist Vorwürfe zurück, sie habe in den 70er- und 80er-Jahren Beweise in RAF-Verfahren manipuliert. "Eine derartige Unterstellung trifft jeden Staatsanwalt ins Mark", sagte am Freitag Rainer Griesbaum, Leiter der Terrorismusabteilung. "Wir sind darüber entsetzt, entrüstet und empört."

Griesbaum bezog sich auf das jüngst erschienene Buch "Der zweite Tod meines Vaters" von Michael Buback. Der Autor - Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback - ist davon überzeugt, dass das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker von den Ermittlungsbehörden gedeckt wurde, obwohl sie es gewesen sei, die seinen Vater erschoss (taz vom 15. 11. 2008). Buback bezieht sich etwa auf Zeugen, die den Sozius auf dem Tatmotorrad als "zierliche Person" beschrieben hatten. Anfänglich wurde in dem Fall auch nach Becker gefahndet, angeklagt wurden dann aber die drei Männer Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg.

Als Grund für die Deckung vermutet Buback, das Becker damals mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitete. Tatsächlich hat Becker ab 1981, also vier Jahre nach der Tat, zeitweise mit dem Verfassungsschutz kooperiert. In diesem Rahmen gab sie den Ex-RAFler Stefan Wiesniewski als Mörder an. Die Aussagen Beckers hat Innenminister Schäuble (CDU) jedoch aus Gründen des Quellenschutzes für die gerichtliche Verwendung gesperrt.

Erstmals, so berichtete Griesbaum am Freitag, hat nun das Bundesamt für Verfassungsschutz offiziell erklärt, dass es bis 1981 keine Zusammenarbeit mit Becker gab. Der Verzicht auf eine Anklage wegen des Buback-Attentats könne also keine Gegenleistung für Spitzeldienste gewesen sein, so der Bundesanwalt.

Inzwischen, so berichtete Griesbaum, konnten zwei Bundesanwälte sogar die gesperrten Verfassungsschutzunterlagen einsehen. "Beide Bundesanwälte konnten sich überzeugen, dass die Unterlagen keine zusätzlichen Erkenntnisse enthalten."

Das vor einigen Monaten eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Becker wird aber noch nicht eingestellt, erklärte Griesbaum. Die kriminaltechnischen Untersuchungen alter Spuren seien noch nicht abgeschlossen. Bisher hätten jedoch alle Prüfungen gegen eine Anwesenheit Beckers am Tatort gesprochen.

Auch auf eine Täterschaft von Stefan Wisniewski deutet nach den bisherigen Ermittlungen nicht viel hin. Wisniewski war nicht nur von Becker als Schütze genannt worden, sondern im Vorjahr auch von dem ehemaligen RAF-Mitglied Peter Jürgen Book. Allerdings läuft auch ein Ermittlungsverfahren gegen Wisniewski noch weiter.

Am Montag hatte die Bundesanwaltschaft Michael Buback und anderen Angehörigen der damaligen Opfer vier Stunden lang die Ermittlungsergebnisse erläutert.

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