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Freie Rede
Illustration: Manuel Fazzini

Queerly Beloved: Romnja & Sintizze „Wo ich aus dem KZ-Lager kam, bin ich zum Wanderzirkus“

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Kann man die Geschichte von Suleika Aldini erzählen, ohne ihr Leben zu instrumentalisieren? Aldini war Künstlerin und Romni – und eine Transfrau.

Suleika Aldini überlebte den Holocaust. Viel sprach sie nicht über diese Zeit. Ab den 1950er-Jahren stand sie als sogenannte Travestiekünstlerin auf den Bühnen Hamburgs und Berlins, trat in Bars wie dem Chez Nous auf, war Feuerschluckerin, Schlangentänzerin, Performerin. Ihr Leben war geprägt von Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit zugleich.

„Ich habe ja immer als Frau gearbeitet, nie als Mann“, sagte sie in einem Gespräch mit dem stellvertretenden Archivleiter des Schwulen Museums, Thomas Hüttmann. Aldini war nicht irgendeine Künstlerin und Romni, sondern auch eine Transfrau in den 1950er-Jahren. Sie selbst sagt: „Ich habe keine Schwierigkeiten als Frau gehabt.“

Ihr Leben war dennoch von Brüchen geprägt. In den 1990er-Jahren zog sie sich aus dem Bühnenleben zurück, nachdem die sogenannte Berliner Travestieszene stark an Bedeutung verloren hatte und sie krank wurde. Nach der Wende gab es zwar neue Auftrittsmöglichkeiten in Ostdeutschland, doch die Umbrüche der Wiedervereinigung, die Neustrukturierung Berlins und möglicherweise auch die Auswirkungen der Aids-Krise sorgten dafür, dass von diesem Beruf kaum noch zu leben war. 1997 ging sie mit 60 Jahren in den Ruhestand.

In dieser dritten Folge beschäftigen sich die Journalistinnen Ann Toma-Toader und Melania Swiontek Brzezinski vor allem mit der Frage, wie man eine solche Geschichte erzählt. Wie erinnert man an eine Person, die in der Öffentlichkeit wirkte, aber als Mensch kaum dokumentiert ist? Welche Verantwortung trägt man dabei?

Toma-Toader und Swiontek Brzezinski sprechen über Suleika Aldini, ihr Leben und die Fragen, die bleiben.

Eine Produktion der taz Panter Stiftung, mit Unterstützung von n-ost. Die nächsten Folgen von Queerly Beloved: „Rom*nja Widerstand im Wandel der Zeit“ erscheinen am 15. Februar, 1. März und 15. März.

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