Pussy-Riot-Verfahren wird neu aufgerollt: Können diese Frauen hassen?

Der oberste russische Gerichtshof ordnet eine Überprüfung der Urteile gegen die Aktivistinnen an. Das unterstellte Motiv des „Hasses“ sei nicht ausreichend bewiesen.

Könnten bald auf die Anklagebank zurückkehren: Pussy Riot. Bild: dpa

MOSKAU afp | Russlands Oberster Gerichtshof hat die Überprüfung der Urteile gegen die Musikerinnen der Punkband Pussy Riot angeordnet. Vor allem an den Motiven der Frauen gebe es Zweifel, hieß es in dem am Donnerstag auf der Internetseite des Gerichts veröffentlichten Urteil.

Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Alechina sitzen derzeit eine zweijährige Lagerhaftstrafe ab. Ihnen war vorgeworfen worden, im Februar 2012 aus „Hass“ ein Punkgebet in einer Moskauer Kathedrale gegen den heutigen Präsidenten Wladimir Putin aufgeführt zu haben.

Das Motiv des Hasses sei nicht ausreichend bewiesen worden, urteilte der Gerichtshof nun und verwies die Sache an das zuständige Moskauer Gericht zurück. Außerdem seien weder das junge Alter der Angeklagten, noch ihre familiäre Situation oder die Gewaltfreiheit ihrer Taten berücksichtigt worden. Tolokonnikowa und Alechina haben beide kleine Kinder.

Tolokonnikowas Verteidigung hatte Anfang November beim Obersten Gerichtshof die sofortige Freilassung der Musikerin beantragt. Die beiden Pussy-Riot-Mitglieder sollen planmäßig im März kommenden Jahres aus der Haft freikommen. Bislang scheiterten alle Versuche, eine vorzeitige Haftentlassung zu erreichen.

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