Pussy-Riot-Sängerin im Straflager: Wegen Erschöpfung in die Klinik
Die schwierigen Haftbedingungen im russischen Straflager machen Nadeschda Tolokonnikowa offenbar schwer zu schaffen. Jetzt wird sie im Krankenhaus behandelt.
MOSKAU ap | Die Pussy-Riot-Sängerin Nadeschda Tolokonnikowa ist in ihrer Lagerhaft in eine Klinik gebracht worden. Eine Sprecherin der Gefängnisverwaltung teilte am Freitag mit, die 23-Jährige werde im Krankenhaus des Lagers in Mordowia behandelt. Zu ihrem Zustand machte sie keine Angaben.
Jekaterina Samuzewich, ebenfalls Mitglied der Frauen-Punk-Band, sagte, Tolokonnikowa leider unter Erschöpfungszuständen, da sie im Lager zu viel gearbeitet und zu wenig geschlafen habe. „Sie haben ihr nicht erlaubt, sich auszuruhen“, sagte Samuzewitsch am Freitag dem Fernsehsender Rain TV. „Sie sagte, dass sie sich müde fühle, extrem müde.“
Bereits während des Prozesses im August vergangenen Jahres habe Nadeschda unter Kopfschmerzen gelitten, was die Richterin aber ignoriert habe. Samuzewitsch war ebenfalls zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, wurde dann aber auf Bewährung freigelassen.
Einmal die Woche warmes Wasser
In einem Interview der Zeitung Nowaja Gaseta hatte Tolokonnikowa in der vergangenen Woche ihre harten Haftbedingungen beschrieben und gesagt, sie erwarte keine Milde von den Behörden. Die junge Frau arbeitet wie die meisten weiblichen Gefangenen in den russischen Straflagern an einer Nähmaschine. Einmal in der Woche dürfe sie baden, ansonsten gebe es nur kaltes Wasser zum Waschen.
„Ich kümmere mich nicht besonders um die Lebensbedingungen“, hatte Tolokonnikowa in einem anderen Interview im Dezember gesagt. „Ich bin Asketin und Lebensbedingungen kümmern mich nicht weiter.“ Als Mittel gegen die öde Arbeit meditiere sie viel. Was sie am meisten vermisse, sei die Möglichkeit, ungehindert zu lesen.
Die Frauen-Punkband hatte bei einem provokativen Auftritt am 21. Februar 2012 in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale die Muttergottes aufgefordert, den russischen Präsidenten Wladimir Putin davonzujagen. Drei Bandmitglieder wurden wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ zu zweijährigen Haftstrafen verurteilt.
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