Prüfbericht zum Kohleausstieg: Regierung lässt Frist verstreichen
Die Bundesregierung hätte am Montag ein Gutachten dazu vorlegen müssen, wie es beim Kohleausstieg läuft. Das Wirtschaftsministerium vertröstet.
Das noch von der Großen Koalition auf den Weg gebrachte Kohleausstiegsgesetz sieht vor, dass das letzte Kohlekraftwerk spätestens 2038 vom Netz geht. Bis dahin sinkt die Kraftwerksleistung nach und nach. In den Jahren 2022, 2026, 2029 und 2032 soll die Bundesregierung alle Bedingungen ringsum prüfen und zum 15. August den passenden Bericht vorlegen. Dabei geht es zum Beispiel um Versorgungssicherheit, um Strompreise – und auch um das Erreichen der Klimaziele.
Hier hat die Ampelkoalition allerdings ohnehin schon angekündigt, dass sie gegenüber den Plänen der Vorgängerregierung Nachholbedarf sieht. Das Bündnis aus SPD, Grünen und FDP will den Kohleausstieg laut Koalitionsvertrag „idealerweise“ schon im Jahr 2030 absolviert haben. Darauf werde das Verschieben des Berichts auch keine Auswirkungen haben, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.
Sanfte Kritik erfährt Habeck deshalb auch aus den eigenen Reihen. „Mit Blick auf die Dringlichkeit der Klimakrise lassen sich solche Termine eigentlich nicht verschieben“, meint die Abgeordnete Kathrin Henneberger. Die Grünen-Klimapolitikerin war vor ihrem Einzug in den Bundestag im vergangenen Jahr lange Jahre Klimaaktivistin, zeitweise als Sprecherin der Gruppe Ende Gelände.
Forderung nach Klima-Ausgleich
„Wenn die Ministeriumsmitarbeiter:innen die Kapazität nicht haben, will ich jetzt nicht sagen, dass sie dann jetzt auch die Nächte durcharbeiten müssen“, sagt sie. Wichtig sei aber, dass der Kohleausstieg nicht aus den Augen verloren werde.
„Eigentlich müsste er mittlerweile auch weit vor 2030 stattfinden“, so Henneberger. „Schließlich laufen diesen Winter teils mehr Kohlekraftwerke als vorher geplant, das muss kompensiert werden.“ Außerdem müsse die „zunehmend brutale Realität der Klimakrise“ einbezogen werden. Sie kündigte entsprechende parlamentarische Initiativen an.
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