Prozess wegen Volksverhetzung: Bewährungsstrafe für Neonazi

Der bekannte Rechtsextremist Sven Liebich ist zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte unter anderem Politiker*innen und Aktivist*innen beleidigt.

Sven Liebich trägt einen Mundschutz mit der Aufschrift «Maulkorb».

Kein Recht auf Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung: Sven Liebich Foto: Sebastian Willnow/dpa

HALLE afp/dpa | Das Amtsgericht Halle hat am Montag den Rechtsextremisten Sven Liebich zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. In dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwölf Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung gefordert hatte.

Die Richter sprachen ihn unter anderem wegen Verleumndung gegen Pesonen des politischen Lebens, Volksverhetzung und Beleidigung schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Montag in Halle sagte. L. muss als Bewährungsauflage zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Angeklagt war der in Sachsen-Anhalt bekannte Rechtsextreme unter anderem wegen Verleumndung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz. Zudem soll er Teilnehmer einer Demonstration in Halle beleidigt haben. L. wies die Vorwürfe in der Verhandlung zurück und berief sich dabei auf die Meinungs- und Kunstfreiheit.

L. wird seit längerem vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtet. Laut dem Verfassungsschutzbericht 2019 gilt er im Bereich Rechtsextremismus als „einer der führenden sachsen-anhaltischen Protagonisten im Internet und in den sozialen Medien“. Er trete als Provokateur und Verschwörungstheoretiker auf und schüre „permanent Angst und Hass gegen Flüchtlinge und den Islam“, heißt es in dem Bericht. L. tritt oft auf Demonstrationen auf, nicht nur in Halle. 2016 wurde er wegen Körperverletzung verurteilt.

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