Prozess wegen G20-Jahrestag: Zu achtzehnt auf der Parkbank
Im Prozess gegen die „Drei von der Parkbank“ will die Richterin trotz Gesundheitsrisiko weiter verhandeln. Dabei ist es ziemlich voll im Gerichtssaal.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei jungen Menschen vor, sich für Brandanschläge am zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg verabredet zu haben. Zwei der Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft, allen dreien drohen mehrere Jahre Haft. Der Prozess läuft seit Januar und ist noch bis Mitte Mai terminiert.
Im Saal wird jetzt Abstand gehalten, dennoch ist es voll. Die Angeklagten haben je zwei Verteidiger*innen, es gibt zwei Staatsanwälten, die Richterin und die Beisitzer*innen, eine Protokollantin und mindestens einen Justizwachtmeister. Die Plätze für das Publikum wurden reduziert. In dem durch eine Glasscheibe abgetrennten Raum dürfen statt 100 nur noch 22 Plätze belegt werden.
Die Justizbehörde hat Mitte März diverse Maßnahmen getroffen, um das Coronarisiko im Strafvollzug und in den Gerichten einzudämmen. Verhandelt werden soll nur noch in „dringlichen Fällen“ – die Beurteilung, was dringlich ist, obliegt der jeweiligen vorsitzenden Richterin. Im Fall der Parkbankcrew verweist der Gerichtssprecher Kai Wantzen auf die Untersuchungshaft der Angeklagten: „Man kann sie da ja nicht versauern lassen.“
Gefängnisse in Zeiten von Pandemien
Allerdings gibt es natürlich die Möglichkeit, die Angeklagten von der Untersuchungshaft zu verschonen. Die Richterin könnte das entscheiden. In Zeiten von Pandemien sind Gefängnisse noch ungemütlichere Orte als ohnehin schon. Wo viele Menschen auf engem Raum leben, verbreiten sich Infektionskrankheiten naturgemäß schneller.
Um das Ansteckungsrisiko zu vermindern und Platz für Quarantänestationen zu schaffen, hat die Justizbehörde Mitte März den Jugendarrest und die Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt. 40 Personen, die wegen geringfügiger Delikte wie Schwarzfahren in Haft waren, wurden herausgelassen.
Wer drinnen bleibt, muss Einschränkungen hinnehmen. So werden Besuche nur noch in begründeten Einzelfällen zugelassen, wie die Justizbehörde mitteilt. In Hamburg sind bisher zwei Gefangene positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sie befinden sich auf Isolierstationen.
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