Prozess um den Tod Tugce Albayraks: Die fatale Ohrfeige

Sanel M., der der Lehramtsstudentin den tödlichen Schlag verpasste, soll ins Gefängnis. Die Verteidigung plädiert für eine Bewährungsstrafe.

Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht mit einem großen Briefumschlag

Der Angeklagte im Darmstädter Gericht. Foto: dpa

DARMSTADT taz | Im Fall der im November in Offenbach ums Leben gekommenen Tugce Albayrak sind am Freitag die Plädoyers vor dem Landgericht Darmstadt verkündet worden. Mindestens drei Jahre und drei Monate Jugendstrafe fordern Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Familie für den Angeklagten Sanel M., der den Schlag gegen die Studentin als „schlimmsten Fehler“ seines Lebens bezeichnete. „Ich kann nur sagen, dass es mir leid tut“, sagte er am Freitag. Egal, was bei dem Verfahren herauskomme, er müsse damit leben, dass seinetwegen ein Mensch tot sei.

Sanel M. hatte Tugce Albayrak am Kopf geschlagen. Sie wird von dem Schlag ohnmächtig und fällt dann ohne Abwehrreaktion auf den Asphalt. An dem Schädel-Hirn-Trauma, das daraus folgt, stirbt sie. Das sind einige der wenigen unstrittigen Details, über die Geschehnisse der Nacht vom 14. auf den 15. November 2014 vor einem Schnellrestaurant in Offenbach. Der Rest besteht aus einer verwirrenden Vielzahl sich widerstreitender Zeugenaussagen. Woran glaubt man und wem? Mittlerweile ist klar, dass beide Seiten sich gegenseitig deftig beschimpft hatten. Der Richter wird am Dienstag sein Urteil fällen müssen.

Nachdenkliche Worte äußerte der leitende Oberstaatsanwalt Alexander Homm zu Beginn seines Plädoyers. In diesem setzte er sich kritisch mit der „Vorverurteilung des Beschuldigten durch die Medien“ auseinander. Albayrak sei nicht die rein Gute und auch Sanel M. nicht nur der Plumpe, Böse und Aggressive, als der er immer dargestellt werde: „Ich hoffe, dass alle am Prozessbeteiligten das enorme Medienecho reflektieren.“ Auch dies müsse in die Beurteilung Sanel M.s einfließen.

Homm betonte, dass von beiden Parteien wechselseitige derbe Beschuldigungen und Provokationen ausgegangen seien. Sanel M. sei kurz vor der Tat sogar schon in ein Auto gestiegen, wollte mutmaßlich wegfahren. Kurz vor dem Schlag sei Albayrak zudem noch einmal aggressiv auf Sanel M. zugegangen, habe ihn einmal „Hurensohn“ genannt. „Aber Sanel M. habe letzten Endes zugeschlagen. Er hätte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein müssen, erklärte der leitende Oberstaatsanwalt.

Verteidigung spricht von Provokation

Da der 18-Jährige bereits 2012 wegen schwerer Körperverletzung eine Woche im Jugendarrest verbracht hab und 2014 erneut zweimal vor Gericht stand, sah er keine positive Tendenz bei dem jungen Mann. Eine Jugendstrafe hielt er für angemessen, da Sanel M. noch bei seinen Eltern lebe und noch nicht einmal eine Ausbildungsstelle habe.

Die Verteidiger plädierten dafür, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Sanel M. sei so lange provoziert worden, bis ihm die „Sicherungen durchbrannten“. Insbesondere von „Hurensohn“ habe M. sich wegen seines schweren Elternhauses im besonderen Maße angegriffen gefühlt. Tugce sei dies bewusst gewesen.

Die Vertreter der Familie, die als Nebenkläger im Prozess auftreten, warfen der Verteidigung vor, eine Legende erdacht zu haben. Sanel M. habe gemeinsam mit einem anderen Freund verabredet, Tugce Albayrak und eine ihrer Freundinnen zu schlagen. Sie stützen sich dabei auf ein Video, das zeigt, wie die Freunde sich kurz vor der Tat abklatschen.

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