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Prozess um angebliche VergewaltigungNiederlage für Gina-Lisa Lohfink

Das Gericht verurteilt das 29-jährige Model wegen falscher Verdächtigung. Sie muss 20.000 Euro zahlen. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, heißt es.

Gina-Lisa Lohfink verlässt das Gericht Foto: dpa

Berlin dpa | Im Prozess um eine angebliche Vergewaltigung hat das Model Gina-Lisa Lohfink eine Niederlage erlitten. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte Lohfink am Montag wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro. Die 29-Jährige hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Die Männer waren von den Vorwürfen schon früher freigesprochen worden.

Die Verteidigung hatte Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Lohfink sagte in ihrer letzten Stellungnahme unter Tränen, was die beiden Männer ihr angetan hätten, sei pervers und gemein gewesen. Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen.

Die Anklage beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro. Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: „Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt.“

Das Gericht entschied auf 80 Tagessätze je 250 Euro als Strafe für Lohfink. Der Vorwurf gegen Lohfink habe sich bestätigt, so das Gericht. Sie habe bewusst wahrheitswidrige Tatsachen behauptet. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Lohfink habe allerdings den Männern signalisiert und gesagt, dass sie das Filmen nicht wollte.

Experte schließt K.-o.-Tropfeneinsatz aus

Ein Gutachter hatte zuvor den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen in der umstrittenen Nacht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden, sagte der Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink sei damals wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für K.-o.-Tropfen. Unter deren Wirkung könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren, betonte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink hatte ausgesagt, dass ihr K.-o.-Tropfen verabreicht worden sein könnten.

Der Anwalt von Lohfink will gegen deren Verurteilung voraussichtlich in Berufung gehen. Das kündigte der Verteidiger Burkhard Benecken am Montag an. „Das Urteil ist ein Skandal“, sagte Benecken. Er werde mit Lohfink besprechen, ob sie die Kraft für die Berufung habe. Er mache sich jetzt Sorgen um alle Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen wollten.

Die 29-Jährige hatte nach der Urteilsverkündung gerufen: „Das muss ich mir nicht antun.“ Sie stürmte aus dem Saal und verließ auch das Gerichtsgebäude.

Damalige Ermittlungen eingestellt

Die damaligen Ermittlungen gegen die beiden Männer wegen der Vergewaltigungs-Anzeige waren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Lohfink, die früher Kandidatin bei der Sendung „Germany's next Topmodel“ war, erhielt daraufhin einen Strafbefehl wegen Falschaussage. Dagegen legte sie Widerspruch ein.

Die beiden als Zeugen geladene Männer im Alter von 28 und 33 Jahren hatten in Befragungen von einvernehmlichem Sex mit Lohfink gesprochen. Der 28-Jährige hatte einen Strafbefehl wegen Verbreitung der Sex-Videos akzeptiert, der andere will noch dagegen vorgehen.

Der Fall hatte auch die „Nein heißt Nein“-Debatte über ein strengeres Sexualstrafrecht befeuert, das der Bundestag im Juli beschlossen hat.

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22 Kommentare

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  • Bitte berichten Sie sachlich. Es war kein "Prozess um eine angebliche Vergewaltigung". Es war ein Prozess zum Vorwurf der Falschbeschuldigung, der im Ergebnis bewiesen wurde. Ob hier eine Vergewaltigung stattgefunden hat, war nicht Thema des Prozesses, dass war bereits vorher geklärt. Sie machen wieder die Opfer zu Tätern. Auch wenn die beiden unsympathisch sind - das ist keine korrekte Berichterstattung.

    • @Velofisch:

      "Ob hier eine Vergewaltigung stattgefunden hat, war nicht Thema des Prozesses"

       

      Nein. "wider besseres Wissen", d.h. Verurteilung nur, wenn GLL zweifelsfrei wusste, dass es keine Vergewaltigung gab. Im Ermittlungsverfahren gegen die beiden Männer reichten bereits Zweifel an der Vergewaltigung.

       

      Vergewaltigung war erst in diesem Verfahren zweifelsfrei zu klären.

  • 3G
    33523 (Profil gelöscht)

    Dieses Resultat war für den neutralen Beobachter absehbar. Es wird ja gerne vergessen das Frau Lohfink bereits einen Prozess verloren hat. In der aufgeheizten politischen Diskussion haben Fakten kaum noch eine Rolle gespielt. Eine ordentliche Zusammenfassung der doch recht eindeutigen Indizien finden sich bei Spiegel Online (http://goo.gl/mmcc8Z)

     

    An dieser Stelle möchte ich all die verblendeten Ideologen Grüßen die mit flammender Leidenschaft und gerechtem Zorn eine Frau verteidigt haben die offensichtlich eine Hochstaplerin ist.

    Mir ist seit ich einen Internetanschluss habe noch nie so viel Bigotterie auf einmal begegnet wie zu diesem Thema!

    • @33523 (Profil gelöscht):

      Völlig richtig, lieber Kollege JANUS. Bei solchen Themen zeigen Sie regelmäßig einen treffsicheren Instinkt und eine erfrischende Objektivität.

  • Ich fand seinerzeit heilsam-differenzierend, was Bettina "Twister" Hammer auf TELEPOLIS dazu geschrieben hatte, indem sie den Hype à la "Team Gina-Lisa" nicht mitmachte und nüchtern die Fakten würdigte - eine Stimme, der ich in Geschlechterfragen oft vertraue: http://www.heise.de/tp/artikel/48/48587/1.html

  • Das wochenlang Bürger meinten, gegen die verurteilte Kriminelle Gina-Lisa Lohfink würde zu Unrecht durch die Justiz ein Strafverfahren geführt, sind die Medien nicht unbeteiligt. Es fehlte aus meiner Sicht, eine wirkliche objektive (keine Meinungsmache) Berichterstattung, insbesondere die Umschreibung der Geschehnisse auf dem Sex-Video. Danach wäre kein vernünftiger Mensch mehr auf die Idee gekommen, es handele sich um den Unschuldsengl vom Dienst, die jetzt von der Justiz durch den Kakao gezogen wird. Fazit: Die Presse hat bei der Täuschung der Bürger eine entscheidende Rolle gespielt.

  • Wow...so wenig Kommentare bis dato!!!

    Ich sollte überrascht sein..bin es aber nicht.

     

    Naja, die Sau wurde ja schon durchs Dorf gejagt.

    Wo bleiben nun die ganzen Idioten, die Gina verteidigt haben in ihren Kommentaren im Artikel/Kolumne über die Gerichtsverhandlung?!

    • @Kubatsch:

      Oder vielleicht ist Ihr Umgangston zu schmutzig für eine saubere Diskussion.

      • @Chaosarah:

        ...wenn nüscht mehr geht: Ad Hominem

  • 3G
    35440 (Profil gelöscht)

    Natürlich ist das Urteil ein Skandal. Wie jedes Urteil ein Skandal ist, bei dem ein der Vergewaltigung bezichtigter Mann nicht verurteilt wird.

     

    Und natürlich muss die Verteidigung mal wieder davor Angst machen, dass jetzt Frauen weniger Mut haben eine Vergewaltigung anzuzeigen.

     

    Der Fall Kachelmann hat den Frauen doch auch keine Angst gemacht - im Gegenteil. Eine Frau darf noch so viel lügen und Märchen erzählen, am Schluss ist sie sowieso das Opfer.

     

    Ich sage, wenn jetzt durch rigorose Verurteilung von lügenden und manipulierenden Frauen die Anzahl der Falschanzeigen endlich mal sinkt - dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung.

     

    Und für die Feministen da draussen: Vergewaltiger sind keine Entschuldigung dafür, unschuldigen Menschen (meist eben Männern) das Leben mit solch falschen Anschuldigungen zu zerstören.

    • @35440 (Profil gelöscht):

      Warten wir mal ab, ob es zu einer Entwicklung kommt, in welcher zu Unrecht beschuldigte Männer auch tatsächlich zurückklagen (wie hier).

  • 4G
    4845 (Profil gelöscht)

    "Der Fall hatte auch die „Nein heißt Nein“-Debatte über ein strengeres Sexualstrafrecht befeuert, das der Bundestag im Juli beschlossen hat"

     

    Konnte Frau Lohnfink nachweisen, dass Sie überhaupt "Nein" gesagt hat? Nein, also hat dieser Fall mit der Diskussion überhaupt nichts zu tun. Das Gericht hat nach den vorliegenden Fakten be- und letztlich geurteilt und zweifelsfrei festgestellt, dass diese Frau mit falschen Verdächtigungen schlicht Rufmord begehen wollte. Am Urteil gibt es nichts auszusetzen, außer man setzt feministische Empörungspolitik über die Regeln eines demokratischen Rechtsstaates und einer unabhängigen Justiz.

    • @4845 (Profil gelöscht):

      "Rufmord" gibt es nicht. Aber es gibt "Verleumdung" oder "Üble Nachrede". (Ja, ich weiß, ich bin ein Klugscheißer)

      • 4G
        4845 (Profil gelöscht)
        @Mephisto:

        Diese Korrektur sei Ihnen zugestanden.

    • 3G
      35440 (Profil gelöscht)
      @4845 (Profil gelöscht):

      Lesen scheint nicht Ihre Stärke zu sein. In dem Satz, den Sie zitieren, steht nicht, dass die Debatte das Gericht beeinflusst hätte.

       

      Da steht nur, dass dieser Fall die Debatte befeuert hat.

       

      Und wollen Sie das etwa abstreiten, nachdem in jeder Talkshow ein CDU'ler oder SPD'ler den "Fall Lohfink" als Beispiel für die Notwendigkeit einer Strafrechts-Verschärfung herangezogen hat?

      • 4G
        4845 (Profil gelöscht)
        @35440 (Profil gelöscht):

        Lesen können Sie, aber Leseverständnis scheint Ihnen nicht vergönnt zu sein. Fakt ist, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat und - wenn - es dann die Debatte fälschlicherweise beinflusst / befeuert hat, weil die meisten Menschen eben Fakten nicht logisch zu trennen vermögen. Wie man an Ihrem Beispiel ja vortrefflich sieht...

      • @35440 (Profil gelöscht):

        Ihre Stärke aber auch nicht. :-)

         

        Sie unterstellen DEUTSCH-POLE eine Aussage, die er nicht getroffen hat.

  • Frau Lohfink hätte schlicht nach §201a StGB ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen") Klagen sollen.

     

    Eine Debatte darüber ob Verstöße gegen diesen Paragraf in unserer Zeit nicht ein grösseres Strafmaß verdient ist mMn wesentlich wichtiger als die "Nein, heist jetzt(immer noch) Nein" Debatte.

    Aber man muss als Promi halt auch Öffentlichkeitsarbeit leisten.

    • @Chaosarah:

      §201a StGB ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen") trifft wohl bei Pornos nicht zu.

    • 3G
      35440 (Profil gelöscht)
      @Chaosarah:

      Ich vermute, dass sie glaubte, dass sie bei dem Vorwurf größere Chancen hat. Und noch vor zehn Jahren wären die Männer verurteilt worden und Lohfink hätte Schadensersatz bekommen.

       

      Die Zeiten haben sich geändert.

      Frauen haben durch ihre dauernden Lügen ihren Opferstatus verloren.

       

      Gerade die Ex von Kachelmann vor zehn Jahren hat den romantischen Richtern und Staatsanwälten eindrucksvoll bewiesen, wie rachsüchtig und fantasiereich eine Frau sein kann, wenn sie glaubt, sie müsste nur auf die Tränendrüse drücken, damit sie alle in Schutz nehmen.

       

      Seitdem hat sich das Bild der Frau - endlich - gewandelt. Gut, noch nicht an allen Stellen. Auch bei der TAZ will man einfach nicht glauben, dass eine Frau tatsächlich bösartig und Täter sein kann - aber bei den Gerichten ist das inzwischen angekommen.

      • @35440 (Profil gelöscht):

        Die grösseren Chancen auf Publicity hatte sie ja. Selbst unser Justizminister war sich nicht zu blöde den Rechtstaat mit Füssen zu treten. Die kriminelle Frau Lohfink hat danke ihrer Straftat einen dicken Vertrag mit RTL an Land gezogen. Davon muss sie ein Trinkgeld als Strafe zahlen. Der Schadensersatz für das Publizieren intimer Details ist nur dann hoch, wenn die Person nicht selbst schon entsprechende Detail publiziert. Daher hätte sie wegen Verletzung des Urheber- und Persönlichkeitsrechts deutlich weniger erhalten.

        @Chaosarah: Nach §201a StGB sind die beiden Filmer verurteilt worden. Der §201a StGB ist Teil des Strafrechts und gibt daher keine Schadensersatzansprüche. Das macht das Zivilrecht.

      • @35440 (Profil gelöscht):

        Ohje, da ist aber jemand neidisch auf die hysterische Polemik welche viele Hardcore-Feministinnen an den Tag legen.

        Gut dass Sie sich dies so schnell abgekuckt haben Schwester!