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Prozess gegen „Sächsische Separatisten“Rechte Anwälte nutzen Terror-Prozess für Polit-Show

In Dresden hat die Verhandlung gegen acht mutmaßliche Rechtsterroristen begonnen – darunter AfD-Politiker. Sie sollen ethnische Säuberungen geplant haben.

Prozessauftakt: ein rechtes Polit-Spektakel, das sich über den Tag zieht
Jean-Philipp Baeck

Aus Dresden

Jean-Philipp Baeck

Dubravko Mandic poltert. "Ich werde jederzeit das Wort ergreifen", schimpft der Anwalt in sein Mikrophon. "Im Moment erteile ich Ihnen nicht das Wort", weist ihn die Vorsitzende Richterin zurecht. Es ist Freitagvormittag, gegen kurz nach 10 Uhr und der Rechtsaußen-Anwalt Mandic hat mit 18 weiteren Rechtsanwälten im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden Platz genommen. Vor ein paar Minuten wurde dort der Prozess gegen die mutmaßliche Terrorgruppe der "Sächsischen Separatisten" eröffnet. Und wie es in den ersten Minuten begann, so wird es weitergehen.

Mandic vertritt den Angeklagten Kurt Hättasch, AfD-Politiker aus dem sächsischen Grimma. Schon vor Prozessbeginn hatte er von einem "explizit politischen Prozess" und "konstruierter Beweislage" gesprochen, hatte "Feindstrafrecht" und "präventive Ausschaltung vermeintlich gefährlicher Personen" beklagt sowie eine "Mundtotmachung" seines Mandanten.

Es ging ihm wohl darum, das zu verharmlosen, zu bagatellisieren und anders zu framen, was nun am Freitag im Gerichtssaal verhandelt wird und in den vergangenen Wochen und Monaten medial über seinen Mandanten und die weiteren Angeklagten berichtet wurde.

Mutmaßliche Terrorgruppe mit NS-Gedankengut

Im Kern besteht der Vorwurf, dass diese sich mit insgesamt 20 Mitgliedern zu einer rechtsextremen Terrorgruppe vereint und paramilitärische Übungen betrieben haben sollen. Dass sie sich auf ethnische Säuberungen größerer Gebiete in Ostdeutschland nach einem befürchteten Zusammenbruch der staatlichen Ordnung an einem "Tag X" vorbereitet hätten, dass sie Liquidierungen von Staatsvertretern geplant und Waffen besessen hätten.

Mandic hatte dem bereits in einer Pressemitteilung am Freitagmorgen widersprochen und forderte darin einen Freispruch. Andere Verteidiger kündigten Erklärungen an, manch einer legte noch am Freitag los.

Etwa Martin Kohlmann, der Jörg S. vertritt, dem die Rädelsführerschaft vorgeworfen wird. Kohlmann forderte die Einstellung des Verfahrens. "Ich sehe Terrorismus gegen acht junge Leute und ihre Familien. Die Terroristen sitzen dort", polterte er und zeigte auf die Bank mit den Vertreter*innen der Bundesanwaltschaft. Die Anklage sei "völlig unbestimmt", die Vorwürfe "aus der Luft gegriffen". Was sein Mandant in Chatgruppen gegenüber einem FBI-Mann erklärt haben soll, davon hätten alle anderen jedenfalls nichts gewusst. Die paramilitärischen Übungen? "Pfadfinderei auf durchschnittlichem Niveau."

Ohnehin: “Sächsische Separatisten”, damit habe sein Mandant keine eigene Gruppe gemeint, sondern vermeintlich erklärt, was andere in Deutschland so vorhätten, mithin die “Freien Sachsen” – also die rechtsextreme Kleinstpartei, die Anwalt Kohlmann selbst gegründet hat.

Zahlreiche Verteidiger mit Verbindungen zur rechten Szene

Es ist ein rechtes Polit-Spektakel, das sich über den Tag zieht. Viele der Rechtsanwälte, die am Freitag im Gerichtssaal sitzen, sind selbst für eine Biografie in der rechten Szene bekannt: neben Kohlmann und Mandic etwa auch Wolfram Nahrath, ehemaliger Vorsitzender der heute verbotenen Wiking Jugend, einst aktiv für NPD und die ebenfalls verbotene Heimattreue Deutschen Jugend sowie Verteidiger des NSU-Helfers Ralf Wohlleben. Auch Günther Herzogenrath-Amelung trat am Freitag als Verteidiger auf. Bereits Anfang der 1990er Jahre hatte er die National Front verteidigt.

Noch bevor die Anklage verlesen wurde, ging es in den ersten Stunden zunächst darum, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden solle, da einige der Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch Minderjährig waren. Die Richter wiesen diesen Antrag ab.

Die heute 22 bis 26 Jahre alten Angeklagten waren am Morgen in Handschellen in den Gerichtssaal geführt worden. Bis auf Karl Jonas K., der in weißem Hemd und mit schulterlangen Haaren Platz nahm, trugen alle dunkle Kleidung und kurze Haare mit penibel gekämmten Seitenscheiteln. Hättasch präsentierte sich mit Zwirbel-Schnäuzer und Lodenjanker samt zwei schwarz-rot-goldenen Pins am Revers.

Der Saal war voll. Acht Angeklagte, 19 Anwält*innen, fünf Richter*innen, vier Jugendgerichtshelfer*innen, drei Vertreter*innen der Bundesanwaltschaft. In den Zuschauerreihen versammelten sich neben den zahlreichen Medienvertreter*innen auch ein bekannter rechter Streamer sowie der AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau.

Vater Hans-Jörg S. sieht Geheimdienste am Werk

Auch Hans-Jörg S. junior, der Vater der zwei Angeklagten Jörg und Jörn S., saß mit grünen Militärparka unter den Zuschauer*innen, umringt von Männern mit Glatzen und stabilem Körperbau. Er ist selbst ein verurteilter Rechtsextremist, der früher ebenfalls paramilitärische Übungen organisierte, sein Vater wiederum war einst bei der FPÖ.

Ob er seinen Söhnen geholfen habe? “Nein, dafür bin ich mittlerweile zu alt”, sagte S. der taz am Rande der Verhandlung. Er spricht von einer "geheimdienstlichen Operation", durch die die Vorwürfe gegen seine Söhne konstruiert worden seien. Eine “Lüge des Verfassungsschutzes”. Er hoffe selbstverständlich auf einen Freispruch.

Das Interesse an diesem Fall liegt auch an dessen politischer Brisanz für die AfD – und den Implikationen für ein mögliches Verbotsverfahren. Neben Mandics Mandant Hättasch, der trotz seiner Haft bis heute Mitglied der AfD-Fraktion im Stadtrat von Grimma geblieben ist, sind auch die AfD-Mitglieder Hans-Georg P. sowie Kevin R. angeklagt. Hättasch und R. arbeiteten für den AfD-Landtagsabgeordneten Alexander Wiesner.

Nach den Festnahmen am 5. November 2024 ging die Bundesebene der Partei schnell auf Distanz zu den mutmaßlichen Rechtsterroristen und verkündete ein Ausschlussverfahren. Abgeschlossen ist das allerdings nach taz-Informationen bis heute nicht. 

Doch nicht alle in der Partei ließen so viel Vorsicht walten. Zehn Monate nach den Festnahmen trommelte der AfD-Kreisverband Leipziger Land laut einem Bericht von t-online für eine Demo und forderte in einem Facebook-Post, der bald wieder gelöscht wurde: "Freiheit für Kurt Hättasch, Kevin R[...] und alle politischen Gefangenen". Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke hatte laut einem Bericht der Welt Hättaschs Frau besucht, sprach von einer “anständigen” Familie und “inszenierten” Festnahmen. Ähnlich äußerte sich ein AfD-Fraktionsmitglied aus Grimma noch diese Woche gegenüber der taz.

Anklage sieht Bildung einer Terrorgruppe

Aus Sicht des Generalbundesanwalts klingt das anders. Demnach sollen sich die „Sächsischen Separatisten“ im Februar 2020 gegründet haben. Die insgesamt rund 20 Mitglieder hätten „rassistische, antisemitische Vorstellungen“ verbunden, eine „tiefe Ablehnung“ der hiesigen Demokratie und der Glaube, dass Deutschland vor einem „Kollaps“ stehe.

Sie hätten an dem Zusammenbruch nicht aktiv gearbeitet, sich aber auf diesen Zeitpunkt vorbereitet, um dann in Teilen Ostdeutschlands einen NS-ähnlichen Staat zu errichten. Sie hätten in Wäldern und auf einem verlassenen Flugplatzgelände bei Brandis für den Häuserkampf trainiert, Nachtmärsche veranstaltet und auf Schießständen den Umgang mit Waffen geübt.

Hättasch wird zudem versuchter Mord und Vertoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Bei seiner Festnahme soll der Jäger mit einem Gewehr aus seinem Haus getreten und auf einen Polizisten zugelaufen sein. Dieser hatte zwei Schüsse abgegeben, von denen einer Hättasch am Kiefer verletzte. Er musste im Krankenhaus behandelt werden. Laut seinem Anwalt habe Hättasch gedacht, dass er von der Antifa überfallen werde und hätte zu keinem Zeitpunkt vorgehabt, auf die Polizisten zu schießen.

Verfangen in rechtsterroristischen Onlinenetzwerken

Der als Rädelsführer angeklagte Jörg S. soll die Gruppe radikalisiert haben. In Telegramchats soll er von einem "Genozid gegen Weiße" geschrieben haben und davon, dass sich die "Probleme definitiv minimieren" würden, wären die "Juden weg". Und: "Nur eine komplette Revolution kann etwas verändern."

Jörg S. soll sich dabei in einem internationalen Onlinenetzwerk junger Neonazis bewegt haben, der "National Socialist Brotherhood", einem Ableger der „Atomwaffendivision“. Diese gehört zu der sogenannten „Siege“-Szene, die auf den Neonazi James Mason zurückgeht. Die Hauptidee dahinter: Das bestehende System müsse zerstört werden, durch Morde, Anschläge und andere Gewalttaten, um danach einen neuen Staat nach nationalsozialistischem Vorbild errichten zu können.

Es ist ungefähr das, worauf sich die “Sächsischen Separatisten” laut Anklage vorbereitet haben sollen.

Verbindungen zu AfD, NPD, III. Weg und Kubitschek

Neben der markanten Auswahl bekannter Anwälte, verweisen die Biografien der Angeklagten auf ein Netzwerk, das von einer politischen und familiären Verankerung in der rechtsextremen Szene zeugt. Und das nicht nur bei Familie S.. Auch Kurt Hättasch besuchte gemeinsam mit seiner Frau – Tochter des einstigen sächsischen Kameradschaftsführers Thomas Sattelberg – 2022 ein Seminar des Rechtsextremen Götz Kubitschek in Schnellroda.

Im Juni 2024 nahm Hättasch mit dem Mitangeklaften Kevin R. an einer Sonnenwendfeier im sächsischen Strahwalde zusammen mit völkischen Gruppen und Neonazis teil. In Grimma plante er mit einem Mitbeschuldigten ein Hausprojekt am Bahnhof, für dessen Kauf er ein Darlehen von 100.000 Euro vom ehemaligen Berliner Finanzsenator Peter Kurth (CDU) bekam, der die beiden über Burschenschaftskontakte kannte.

Andere Angeklagte tauchten trotz ihres jungen Alters bereits vor Jahren bei Demonstrationen der AfD, der NPD oder des III. Wegs auf, wie Fotos belegen, die der taz vorliegen. Jörn S. soll im Frühjahr 2024 bis nach Budapest gefahren sein, zum „Tag der Ehre“, der seit Jahren als europaweites Vernetzungstreffen der rechtsextremen Szene fungiert.

Verhandelt wird mindestens bis Jahresende

Hättasch hatte der Anklage bereits zuvor in einer “politischen Erklärung” und einem „Hafttagebuch“ widersprochen, das auf einem Blog von Götz Kubitschek veröffentlicht wurde. Weder habe es eine Terrorgruppe gegeben, noch sei die AfD rechtsextrem. Gegen ihn liege nichts vor, im Gegenteil: „Der Staat vergreift sich immer unverschämter an seinen Bürgern.“

Ob diese Verteidigungsstrategie zieht? Für die Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes jedenfalls lag genug vor, um die acht Haftsachen zu bestätigen. Am Ende entscheiden die Richter*innen. Doch das wird noch dauern: Angesetzt sind schon jetzt fast 70 Verhandlungstage bis Dezember 2026.

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