Prozess gegen Offenburger Neonazi: Einfach draufgehalten
Ein Rechter überfährt einen Antifaschisten - angeblich aus Notwehr. Er wird freigesprochen. Nun rollt der Bundesgerichtshof den Fall neu auf.
Der Prozess gegen einen südbadischen Neonazi, der einen jungen Linken schwer verletzt hatte, muss neu verhandelt werden. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Der Freispruch aus erster Instanz wurde aufgehoben.
Im Oktober 2011 wartete der Offenburger Neonazi an einem Parkplatz bei Freiburg. Der damals 29-Jährige sollte Besucher zu einer rechten Szeneparty lotsen. Die Antifa hatte jedoch Wind davon bekommen und versuchte, das zu verhindern.
Eine Gruppe von fünf jungen Leuten lief vermummt auf Stech zu. Stech startete seinen Wagen und fuhr auf die Gruppe zu. Ein 21-jähriger Schüler wurde dabei frontal erfasst und schwer verletzt. Wochenlang musste er in einer Reha-Einrichtung das Sprechen wieder lernen.
Wenige Tage zuvor hatte Stech, der damals NPD-Mitglied war, in einer Facebook-Kommunikation davon geschwärmt, wie schön es wäre, eine „Zecke“ in Notwehr zu töten: „ich warte ja nur darauf, dass einer mal angreift! dann kann ich ihn endlich mal die klinge fressen lassen!“
Die Staatsanwaltschaft Freiburg klagte Stech daraufhin wegen versuchter Tötung an. Doch das Freiburger Landgericht sprach ihn im Juli 2012 frei. Da Stech rechtswidrig angegriffen wurde, habe eine Notwehrsituation bestanden
Einfach in eine andere Richtung fahren können
Dabei hätte er zwar in eine andere Richtung wegfahren können – und auch müssen, um keine Lebensgefahr für die Angreifer zu verursachen. Diese Überschreitung der zulässigen Notwehr sei jedoch in Panik erfolgt, argumentierte Stech. Das Landgericht hielt das für nicht widerlegbar und billigte Stech einen straflosen „Notwehrexzess“ zu.
Über die Revision der Staatsanwaltschaft und der Antifa-Nebenkläger verhandelte jetzt der BGH. „Mit solchen Urteilen ist dem Faustrecht Tür und Tor geöffnet“, argumentierte Nebenklägeranwalt Jens Janssen. Stechs Anwalt Ulf Köpcke, ein liberaler Strafverteidiger, betonte: In der Revision müsse die Beweiswürdigung des Landgerichts akzeptiert werden.
Der BGH hob den Freispruch auf. Das Landgericht habe sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob Stech überhaupt mit Verteidigungswillen gehandelt hat. Nach den Gewaltfantasien sei es „nicht fernliegend, dass er den Angriff nur zum Anlass genommen hat, um selbst Gewalt auszuüben“, sagte Richter Norbert Mutzbauer.
Das Landgericht Freiburg muss nun ganz neu verhandeln.
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