Prozess gegen Lutz Bachmann: Urteil hat Bestand
Pegida-Mitbegründer Bachmann bleibt wegen Volksverhetzung verurteilt. Verteidigung und Anklage haben die Berufung zurückgenommen.
Damit muss der auf Teneriffa lebende Bachmann, der zur Verhandlung nicht persönlich erschien, eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro zahlen, in Summe 9.600 Euro. Zunächst hatte der 43-Jährige noch vollmundig angekündigt, „bis zur letzten Instanz“ gehen zu wollen. Daraus wird jetzt nichts.
Anlass für die Anklageerhebung waren Facebook-Äußerungen Bachmanns vom September 2014, in denen er Flüchtlinge als „Gelumpe, Dreckspack und Viehzeug“ beschimpft hatte. Damit habe er eine Störung des öffentlichen Friedens billigend in Kauf genommen, befand das Dresdner Amtsgericht und verurteilte ihn wegen Volksverhetzung.
Zunächst hatte der Chef der fremdenfeindlichen „Pegida“-Bewegung bestritten, Verfasser des inkriminierten Textes zu sein. Erst Anfang November legte Bachmann ein nachträgliches Geständnis ab. Vor der gestrigen Verhandlung hatte es bereits eine Einigung der Prozessparteien gegeben, nicht mehr über den Tatbestand selbst, also Bachmanns Schuld zu verhandeln, sondern nur noch über die Rechtsfolgen, also das Strafmaß. Schnell zeigte sich in der Verhandlung an, dass aber auch hier Bachmann kein Erfolg beschieden sein wird.
Demonstrativ verlas der Vorsitzende Richter die bislang 16 Verurteilungen Bachmanns aus dem Strafregister, darunter Diebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Handel mit Betäubungsmitteln und Verletzung der Unterhaltspflicht. Auch wenn es sich nun um ein anderes Delikt als die Vorstrafen auf „klassisch-kriminellem Gebiet“ handele, sei der Angeklagte mit der jetzigen Verurteilung noch gut weggekommen, deutete Schultze-Griebler an.
Zur allwöchentlichen Dredner Pegida-Demonstration am vergangenen Montag erschienen nur noch knapp 2.000 Teilnehmer. Seit Bekanntwerden seines Wohnsitzwechsels auf die spanische Ferieninsel Teneriffa im Sommer wird spekuliert, wie lange Lutz Bachmann noch zu dem rechten Wutbürgerevent einfliegen werde. Über seine gegenwärtigen Einkommensverhältnisse wurde vor Gericht nichts bekannt. Er lebe als „Privatier“, sagte seine Anwältin.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestsellerautor will in den Bundestag
Gewalt an Frauen
Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis