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Prozess gegen Julian AssangeGericht lehnt Haftbefehl ab

Das Verfahren gegen Assange soll nicht eingestellt werden, ein Haftbefehl sei aber unverhältnismäßig. Das befand ein Gericht in Schweden.

Sitzt in Großbritannien im Gefängnis: Julian Assange Foto: ap

Stockholm dpa | Das Bezirksgericht im schwedischen Uppsala hat am Montag einen Haftbefehl gegen Julian Assange abgelehnt. Da Assange in Großbritannien eine Gefängnisstrafe absitze, sei es möglich, ihn durch Erlass eines sogenannten Ermittlungsbefehls zu befragen, sagte der Richter einem Liveblog der Zeitung Upsala Nya Tidning zufolge. Deshalb sei es nicht verhältnismäßig, ihn jetzt zu verhaften.

Die Ermittlungen gegen Assange werden damit aber nicht eingestellt. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen europäischen Haftbefehl ausstellen wollen, um eine Auslieferung von Assange an Schweden zu erreichen. Die Anklägerin Eva-Marie Persson argumentierte, es bestehe die Gefahr, dass Assange flüchten werde. Sein Anwalt hatte das am Montag zurückgewiesen. Schließlich befinde sich sein Mandant in Großbritannien in Haft.

Assange hatte sich jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgegen. Er behauptete, die Vorwürfe in Schweden seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können. 2017 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen.

Am 11. April dieses Jahres wurde Assange schließlich festgenommen, nachdem ihm die Regierung in Quito das Botschaftsasyl entzogen hatte. Nun befindet sich der Australier in Großbritannien in Haft, weil er gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte.

Nicht nur Schweden, auch die USA wollen Assange den Prozess machen. Sie werfen Assange vor, der amerikanischen Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von amerikanischen Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Insgesamt liegen 18 Anklagepunkte vor. Bei einer Verurteilung in allen Punkten drohen ihm 175 Jahre Haft. Über eine Auslieferung an die USA muss nun die britische Justiz entscheiden.

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3 Kommentare

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  • Versteht denn Niemand was gespielt wird? Der schwedische Haftbefehl nebst Auslieferung hätte A. dem Zugriff der USA entzogen…

    • 6G
      65572 (Profil gelöscht)
      @Mzungu:

      Das war auch mein erster Gedanke, warum aber wollte er sich der schwedischen Justiz entziehen? Und, würde ihn Schweden, nach der Prüfung der Vorwürfe, nicht auch an die USA ausliefern?

  • 0G
    05654 (Profil gelöscht)

    Artikel 6 , Absatz 2 , Europäische Menschenrechtskonvention : Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

    Artikel 6 , Absatz 1 , Europäische Menschenrechtskonvention : Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.