Prozess gegen G20-Gegner in Hamburg: Fabio V. kommt frei
Das Oberlandesgericht hat entschieden, den 18-jährigen Fabio V. von U-Haft zu verschonen. Amnesty International hatte die Freilassung gefordert.
Allerdings muss V. noch bis mindestens Montag im Gefängnis warten: Die Richter*innen schickten ihre Entscheidung am Freitag um 15 Uhr in die Welt – zu spät, um noch alle Formalia für die Entlassung zu regeln. Denn als Bedingungen legten sie fest, dass die bereits hinterlegte Kaution von 10.000 Euro auf V.s Namen überschrieben werden muss. Bisher ist sie auf den Namen seiner Mutter hinterlegt. Außerdem müssen die Anwält*innen eine Zustellungsvollmacht unterschreiben, für den Fall, dass V. bei einem Gerichtstermin nicht erscheinen sollte.
V.s Verteidiger Arne Timmermann begrüßte die Entscheidung: „Dann war der Druck offenbar groß genug.“ Zuletzt hatte sich Amnesty International für V.s Freilassung ausgesprochen, auch das Grundrechtekomitee beobachtet den Fall. Mehrfach hatten die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Freilassung des Italieners verhindert, obwohl ihm keine individuelle Tat vorgeworfen wird.
Er wird beschuldigt, am 7. Juli mit 200 anderen G20-Gegner*innen vom Volkspark zum Rondenbarg gegangen zu sein, wo die Polizei mit Steinen und Pyrotechnik beworfen wurde. V. selbst wird das aber nicht vorgeworfen, er soll lediglich dabei gewesen sein. Zudem kann ihn kein Zeuge direkt belasten. Das Urteil wird am 4. Dezember erwartet.
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