Prozess gegen Auschwitz-Wachmann: Wegen Beihilfe zum Mord angeklagt
Das Landgericht Mannheim muss entscheiden, ob es den Prozess gegen einen 94-Jährigen eröffnet. Derzeit laufen mehrere Verfahren gegen Nazi-Greise.

Dem Mann wird vorgeworfen, durch seine Tätigkeit die Vernichtung von Juden unterstützt zu haben. Im Zeitraum seines Wachdienstes seien mehr als 13.000 Menschen, die mit Deportationszügen in das Lager gebracht wurden, als „nicht arbeitsfähig“ eingestuft und in den Gaskammern ermordet worden.
Der Beschuldigte lebt im Raum Mannheim. Zu den Vorwürfen hat er über seine Verteidigung mitteilen lassen, dass er vom Mordgeschehen in Auschwitz damals nichts mitbekommen habe.
Die Anklage geht auf Vorermittlungen der Zentralen Stelle zur Aufklärung von Nazi-Verbrechen in Ludwigsburg zurück. Dort sind die Ermittler in jüngster Zeit aufgrund des hohen Alters der Verdächtigen dazu übergegangen, ihre Fälle möglichst rasch an die zuständigen Staatsanwaltschaften abzugeben.
Veränderte Rechtsauffassung
Bundesweit wird derzeit gegen mehr als ein Dutzend mutmaßliche Nazi-Täter ermittelt. Erst im Januar gerieten fünf Wachmänner des KZ Buchenwald ins Visier der Staatsanwaltschaft Erfurt. Anfang April wurde bekannt, dass die Kasseler Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen 96-Jährigen aufgenommen hat, dem zur Last gelegt wird, als SS-Wachmann am Massaker im ukrainischen Babi Jar beteiligt gewesen zu sein, dem 1941 etwa 33.000 Juden zum Opfer fielen.
Gegen vier der Beschuldigten liegt derzeit eine Anklage vor: Neben dem Mannheimer Fall betrifft dies zwei Wachmänner des KZ Stutthof bei Danzig, wo das Landgericht Münster eine Prozesseröffnung prüft, und einen Fall in Frankfurt am Main, bei dem es um einen 96-Jährigen geht, der im KZ Majdanek als Wachmann Dienst tat.
Die späten Ermittlungen sind Folge einer veränderten Rechtsauffassung. Über Jahrzehnte musste mutmaßlichen Tätern ein individueller Mord nachgewiesen werden. Der Bundesgerichtshof entschied erst 2016, dass alleine die Tätigkeit in einem NS-Vernichtungslager zu einer Verurteilung ausreichen kann.
Die Politik hält sich aus der Arbeit der Justiz heraus. Das Landgericht Mannheim muss nun über eine Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat erst 19 Jahre alt gewesen ist, würde ein Prozess vor einer Jugendkammer stattfinden. Ob es dazu wirklich kommt, dürfte auch von seinem gesundheitlichen Zustand abhängen. In den meisten Fällen, in denen in den letzten Jahren Anklagen gegen SS-Täter ergingen, konnte ein Hauptverfahren nicht mehr eröffnet werden, weil der Angeklagte verhandlungsunfähig war.
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