Prozess am Amtsgericht Tiergarten: Angeklagt wegen Hausfriedensbruch

Eine Frau betrat Polizeigelände und kam dafür vor Gericht. Ihr Verteidiger hält das für eine Bagatelle. Am Dienstag beginnt schon der dritte Prozesstag.

Schriftzug und Wappen am Eingang zum Amtsgericht Tiergarten

Ein Prozess soll klären: Ist das Betreten von Polizeigelände eine Lappalie oder Rechtsbruch? Foto: Taylan Gökalp/dpa

BERLIN taz | Eine Frau soll am 13. März 2020 durch ein offenstehendes Tor in den Innenhof der Polizeiwache am Nöldnerplatz in Lichtenberg gefahren sein. Sie verließ das Areal, ohne angesprochen worden zu sein. Eigentlich eine Bagatelle, könnte man denken. Doch die Berliner Justiz scheint das anders zu sehen. Am Dienstag beginnt gegen sie vor dem Amtsgericht Berlin bereits der dritte Verhandlungstag wegen Hausfriedensbruch. Der Prozess wurde in den Hochsicherheitssaal 101 verlegt. Denn die Angeklagte Susanne – ihren vollständigen Namen möchte sie nicht öffentlich machen – wohnt in einem linken Hausprojekt und hat öfter linke Kundgebungen im Friedrichshainer Nordkiez angemeldet.

Vertreten wird sie von zwei LaienverteidigerInnen: von der Angeklagten ausgewählte Personen, die ZeugInnen befragen und Anträge stellen können. Dieses Prinzip der kreativen Prozessführung geht auf Konzepte der libertären Projektwerkstatt in Sassen bei Gießen zurück.

Eigentlich hätte ein solches Verfahren nie eröffnet werden dürfen, betont einer der Laienverteidiger, der Jurastudent Robin Radtke. Schließlich sei es unstreitig, dass das Tor zur Polizeiwache offengestanden habe und Susanne von niemand zum Verlassen des Geländes aufgefordert wurde. Susanne sei nur deshalb anklagt, weil sie Teil der linken Szene ist, betont er. Schließlich habe am 13. März eine Kundgebung gegen die Verdrängung des Sabot Garden, eines Wagenplatzes an der Rummelsburger Bucht, stattgefunden. Dabei seien zwei Personen festgenommen worden, weil sie mit Kreide Parolen auf die Straße gemalt hatten. Sie wurden zur erkennungsdienstlichen Behandlung zur Polizei am Nöldnerplatz gebracht.

Ins Rollen gebracht habe das Verfahren ein Oberkommissar des Landeskriminalamtes. Der unterstellte der Angeklagten in seinem Schlussbericht, sie sei in den Hof der Polizeiwache gefahren, um sich die Nummernschilder dort parkender Polizeiautos zu merken, zudem habe sie die Umgebung ausgespäht, um später Brandanschläge zu verüben. „Da hat wohl jemand zu viele Marvel Comics gelesen“, kommentiert Radtke die Verdächtigungen, für die in der Akte keinerlei Beweise angeführt seien. Nun soll auch der LKA-Beamte als Zeuge befragt werden, gegebenenfalls folgen weitere Verhandlungstage. UnterstützerInnen rufen zur kritischen Prozessbegleitung auf – und treffen sich wegen der zeitaufwendigen Kontrollen am Dienstag bereits um 9 Uhr vor dem Amtsgericht in der Turmstraße.

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