Protest gegen AbtreibungsgegnerInnen: Geringe Strafe für falschen Bischof

Das Verfahren gegen einen Frankfurter wurde eingestellt. Er hatte kreativ gegen AbtreibungsgegnerInnen demonstriert.

Berlin: Ein Teilnehmer vom sogenannten „Marsch für das Leben“ hält ein Schild mit der Aufschrift «Nein zu Euthanasie und Abtreibung» im Regierungsviertel.

Ähnlich sympathisch wie diese Abtreibungsgegner waren wohl auch die „Opfer“ des falschen Bischofs Foto: dpa

FRANKFURT AM MAIN taz | Der Strafbefehl gegen Thorsten Herget, der als Bischof verkleidet die „Mahnwachen“ militanter Abtreibungsgegner vor der Beratungsstelle von pro familia gestört hatte, ist vom Tisch. Am Donnerstag einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro zugunsten einer Schwangerenberatungsstelle.

Zunächst hatte Hergets Verteidiger die Konkretisierung der Vorwürfe verlangt. Die Ermittlungen waren ursprünglich wegen „Nötigung“ eingeleitet worden. Im Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 30 Tagessätzen a 20 Euro wegen eines „Vergehens gegen das Versammlungsrecht“ eingefordert. Herget war angekreidet worden, er habe vor den Betenden Rote-Bete-Saft ausgegossen und den „akzeptablen Abstand“ zu ihnen nicht eingehalten.

In der Gerichtsverhandlung blieb davon nicht viel übrig. Amtsrichter Dr. Michael Demel wollte am Ende nur über einen einzigen Vorfall entscheiden. Da hatte Herget einen Taschenalarm in einen Baum in unmittelbarer Nähe der Demonstration aufgehängt. „Da haben sie eine Grenze überschritten“, stellte der Amtsrichter fest. Die übrigen Auftritte des Angeklagten sortierte er als „Demonstration Ihrer Kreativität“.

Der Taschenalarm hatte indes eine kurze Lebensdauer. Nach einem Gerangel zwischen Herget und den Demonstranten war das Teil schon nach einer halben Minute auf dem Pflaster zerschellt. „Ab welchem Betrag erlischt ihr öffentliches Interesse“, fragte der Richter schließlich den Staatsanwalt. Dessen Antwort: „200 Euro“.

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