■ Press-Schlag: Torhüter Klos siegt über Paragraphen
Für Insider war schon lange klar: Auch § 11 des DFB-Lizenzspielerstatuts ist in der richtigen Welt nicht haltbar. Das gestrige Urteil des Dortmunder Arbeitsgerichts hat das bestätigt: Die Ausübung der Berufs- und Freizügigkeit im Sinne der EU-Verträge sind höher einzustufen als das wirtschaftliche Interesse eines Fußballklubs. Damit muß Borussia Dortmund den Profi Stefan Klos (26) auf die DFB-Transferliste setzen – und ablösefrei wechseln lassen. Um das zu vermeiden, wollte der Klub den Vertrag, wie es der § 11 im Lizenzspielerstatut vorsieht, „unter den seitherigen Bedingungen um ein Jahr fortsetzen“.
Ob Borussia die nächste Instanz anruft, vermochte Manager Meier gestern noch nicht zu sagen. Ob man ihm da hilft, ist eh fraglich. Die ganz große Revolution ist der Fall im Jahr 1998 wohl eh nicht mehr, dazu gibt es mittlerweile zu wenige Verträge, die vor dem Bosman-Urteil geschlossen wurden – und so unter § 11 fallen. Aber: DFB und Klubs haben weiter Boden verloren, im Bestreben, die Branche abseits aller Wirtschaftsregularien zu organisieren. Und jene Arbeitnehmer, die es betrifft, können Dankschreiben an den couragierten Klos losschicken. Torhüter-Kollege Jens Lehmann (Schalke) etwa, der auch hofft, Teile der nun obsoleten Ablöse zum neuen Gehalt addieren zu können.
Vielleicht sollten DFB und Klubs mal nicht lamentieren über „materielle Interessen“ (DFB-Eilers) der Spieler, sondern es positiv sehen: Wo es keine Ablösesummen gibt, gibt es auch nichts Eingespartes auf Gehälter draufzuschlagen. pu
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