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Preisabsprachen beim SchienenverkaufRekordstrafe für ThyssenKrupp

Im Verfahren wegen Preisabsparchen für Schienen muss allein ThyssenKrupp 88 Millionen Euro zahlen. Das Kartellamt ermittelt weiter.

Über zehn Jahre hatte das Schienenkartell die Preise abgesprochen. Bild: dpa

BONN afp/dpa | Im Verfahren um das so genannte Schienenkartell hat das Bundeskartellamt am Dienstag acht weitere Bußgelder in Höhe von insgesamt fast hundert Millionen Euro verhängt. Damit würden Absprachen zulasten von Nahverkehrsunternehmen, von Privat-, Regional- und Industriebahnen sowie von Bauunternehmen geahndet, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, in Bonn. Um Absprachen zulasten der Deutschen Bahn sei es in diesem Teil des Verfahrens nicht mehr gegangen.

Der mit Abstand höchste Bußgeldbescheid erging mit 88 Millionen Euro gegen die Gleistechniksparte von ThyssenKrupp. Voestalpine aus dem hessischen Butzbach muss 6,4 Millionen Euro zahlen, das Braunschweiger Unternehmen Schreck-Mieves zwei Millionen Euro. Fünf weitere Unternehmen der Eisenbahn- und Gleistechnik erhielten Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 1,24 Millionen Euro. Die Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen dauern laut Bundeskartellamt noch an.

Die Behörde hatte das Kartell vor rund zwei Jahren aufgedeckt. Ziel der Absprachen sei es gewesen, Ausschreibungen und Projekte unter den Mitgliedern des Kartells aufzuteilen, erklärte Mundt. Das Kartell umfasste die Produktbereiche Schienen, Schwellen und Weichen und war zwischen 2001 und 2011 aktiv. Die Summe der bisher verhängten Bußgelder belaufe sich nun auf insgesamt 232,14 Millionen Euro, erklärte die Behörde.

Thyssen hat das Bußgeld akzeptiert

ThyssenKrupp hat das erneute Bußgeld des Bundeskartellamtes im Schienenkartell-Verfahren akzeptiert. Der Konzern habe dafür bereits eine entsprechende Rückstellung gebildet, teilte die ThyssenKrupp AG am Dienstag in Essen mit. Mit dem Bußgeldbescheid für die Verfahrenskomplexe Privatmarkt und Weiche seien die ThyssenKrupp betreffenden Vorwürfe im Schienenkartell nunmehr insgesamt und abschließend geahndet.

Bereits vor einem Jahr hatte das Bundeskartellamt wegen unerlaubter Absprachen bei Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn ein Bußgeld in Höhe von 103 Millionen Euro verhängt. ThyssenKrupp betonte, dass die Aufklärung des Schienenkartells intensiv unterstützt worden sei und personelle Konsequenzen gezogen wurden. Mit der Deutschen Bahn, die eine Schadenersatzklage unter anderem gegen ThyssenKrupp eingereicht hat, liefen konstruktive Gespräche.

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