piwik no script img

Polnische VerfassungsrichterPostenbesetzung teils rechtswidrig

Kaum waren fünf neue Richter vereidigt, kassierte das Verfassungsgericht diesen Schritt. Das Hickhack um die Einflussnahme der Regierung in Polen geht weiter.

Sie mussten über ihre eigene Sache entscheiden: die polnischen Verfassungsrichter. Foto: ap

Warschau ap | Das polnische Verfassungsgericht hat einen Teil der Gesetze zur Neubesetzung seiner 15 Richterstellen abgelehnt. Einige der Bestimmungen verstießen gegen die Verfassung des Landes, urteilten die Richter am Mittwoch.

Wenige Stunden zuvor hatte Präsident Andrzej Duda trotz heftiger Kritik den letzten der fünf Verfassungsrichter vereidigt, die nach den jetzt abgelehnten Bestimmungen gewählt worden waren.

Die neue rechtskonservative Mehrheit im Parlament hatte das Gesetz im November beschlossen, das fünf kurz zuvor erfolgte Richterernennungen durch die liberale Vorgängerregierung für ungültig erklärte. Vergangene Woche stimmte die regierende Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) dann für fünf neue Kandidaten.

Kritiker werfen der PiS vor, Verfassung und Demokratie zu untergraben. Sie stelle bereits den Präsidenten und die Parlamentsmehrheit und versuche jetzt, die Kontrolle ihrer Macht durch das Verfassungsgericht zu beseitigen, hieß es.

Die prodemokratische Initiative „Wir beobachten Euch“ kritisierte am Dienstag in Warschau, PiS habe eine Situation herbeigeführt, die in der demokratischen Geschichte Polens ohne Beispiel sei.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • 1G
    19412 (Profil gelöscht)

    Fragen über Fragen:

    Zuerst einmal hat das Verfassungsgericht die PO-Regierung vor der Parlamentswahl unterstützt, die 2 Richter auf Vorrat gewählt hat. Dafür gab es eine Gesetzesänderung um dieses möglich zu machen. Drei weitere Richter wurden zwar rechtmäßig gewählt, haben diesen Quatsch aber ebenfalls mitgemacht.

    Rechtsbeugung zu Gunsten der "alten" Regierung durch ein Verfassungsgericht ??? Wo bleibt da die Vertrauensbasis in eine solche Institution? Und da soll der Präsident stillhalten ? Er ist selbst Jurist, also nehmen wir mal an, er weiß was er tut ?

     

    Der Präsident soll die vom Parlament gewählten Verfassungsrichter vereidigen. Leider steht in der Verfassung nicht, ob er ein Vetorecht hat oder nicht - darüber wird gestritten.

     

    Und ein Verfassungsgericht soll jetzt in eigener Sache urteilen? Die sägen sich doch nicht den Ast ab, auf dem sie sitzen. Ausserdem sind die "alten" Richter alle von PO eingesetzt worden.

     

    Besteht hier vielleicht generell Nachbesserungsbedarf in der Verfassung, um Neuträlität und Eindeutigkeit zu schaffen?