piwik no script img

Polizeieinsatz in BelgienTerrorverdächtiger zu Tode verfolgt

In Belgien hat die Polizei einen Terrorverdächtigen erschossen. Der Mann soll zuvor vor der Polizei geflohen sein und das Feuer eröffnet haben.

Der Terrorverdächtigte wollte nicht anhalten (Archivbild). Bild: imago / PanoramiC

BRÜSSEL afp | Nach einer Verfolgungsjagd auf einer Autobahn hat die belgische Polizei am Dienstag bei einem Schusswechsel einen algerischen Terrorverdächtigen erschossen.

Der Mann sei in einem Wagen mit französischem Kennzeichen zwischen der Stadt Tournai und der Hauptstadt Brüssel unterwegs gewesen, als er von der Polizei zum Anhalten aufgefordert worden sei, teilte die Staatsanwaltschaft laut Nachrichtenagentur Belga mit.

Er habe jedoch versucht, die Beamten abzuschütteln und auf sie geschossen. Die Polizisten schossen demnach zurück und töteten den 30-Jährigen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Algerier dem organisierten Verbrechen zugerechnet und war der Mitgliedschaft in extremistischen Gruppen verdächtig. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Brüssel wurden am Dienstag demnach Waffen und Sprengstoff gefunden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

11 Kommentare

 / 
  • A
    ama.dablam

    @haller: mit grenzdebil hätte ich leben können :-))

  • P
    P.Haller

    Wahnsinn, wie die rechte Heilsarmee wieder anspringt, kaum ist von einem Nicht-Arier die Rede !

    Habt ihr eigentlich alle nichts zu tun ? H4 oder was ?

    Und der Hinweis von ama.dablam, dass zwei NSUler von der Polizei zu Tode verfolgt wurden grenzt schon an Volldebilität in Reinkultur !

  • T
    typisch

    Er wurde nicht "zu Tode verfolgt", er starb als er versuchte andere Menschen umzubringen. Er hat den Weg freiwillig beschritten und muss mit den Konsequenzen leben und sterben.

  • R
    Rizo

    @ taz:

    Bitte "Terrorverdächtiger" durch "Unschuldiger" ersetzen, da jeder vor seiner Verurteilung als unschuldig gilt. Alles andere ist nämlich verleumderische Nazi-Hetze und verherrlicht den wahren Feind in unserer Gesellschaft: die abgrundtief böse ballergeile Polizei!

    Stimmt´s?

  • H
    Hilfssheriff

    Tolle Überschrift, nur so kann man die Polizisten in eine rassistische Ecke drücken.

  • M
    Maja

    Wozu diese etwas tendenziöse Überschrift?

  • I
    ilmtalkelly

    Nach bisherigem Kenntnisstand kann ich die Überschrift nur als ungerechtfertigte Suggestiv-Aussage begreifen, denn mir erschließt sich aus dem Artikel bis jetzt kein Fehlverhalten der belg. Polizei.

    Eine weniger reißerische Überschrift, dafür mehr informativ, ließe hier die Polizei, evtl.in Notwehr handelnd, nicht als Hetz-Meute erscheinen.

     

    Überschrift und Artikel passen nicht zueinander.

  • A
    AntonGorodezky

    Gibt es irgendwelche Zweifel an den Aussagen der Polizei, dass ihr so eine exzessive Verwendung des Konjunktivs für nötig haltet?

  • A
    Autobahn

    "Terrorverdächtiger zu Tode verfolgt"

     

    Die Überschrift hat schon was von Hetze, oder!

  • A
    ama.dablam

    Nette Schlagzeile. Da muss man nicht mit dem Finger auf Belgiens Polizei zeigen. Hierzulande hat die Polizei z.B. zwei NSUler zu Tode verfolgt

  • D
    D.J.

    Ich finde die Überschrift respektlos gegenüber den belgischen Polizisten, die unter äußerster Lebensgefahr die Verfolgung des Verdächtigen aufgenommen haben. Und ja, auch gegenüber den Verwandten des Terrorverdächtigen.