Polizeieinsätze bei Fussballspielen: Wer zahlt?
Die Bremer SPD will, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) künftig für Polizeieinsätze rund um die Spiele von Werder Bremen zahlt.
Bild: dpa
Alle Jahre wieder, eigentlich nicht im Advent sondern eher im August zum Saisonstart der Fußball-Bundesliga, erfährt diese Debatte eine Neuauflage: Warum zahlen die Vereine nicht für die Polizeieinsätze, die bei den Spielen notwendig werden? Ist Fußball von so großem öffentlichen Interesse, dass die Kosten, die er verursacht, von der Allgemeinheit zu tragen sind?
Im finanziell angespannten Stadtstaat Bremen hat nun die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft einen Antrag beschlossen, nach dem der rot-grüne Senat die Deutsche Fußball Liga (DFL) dazu verknacken soll, sich künftig an den Kosten für die Polizeieinsätze rund um die Spiele von Werder Bremen zu beteiligen.
Interessant ist, dass sich die SPD an die DFL wendet und nicht wie in der Vergangenheit direkt an den örtlichen Bundesligaverein. Der Grund dafür ist vermutlich pragmatischer Natur: Bei Werder ist nichts zu holen. Der Verein hat zwar ein gewisses Finanzpolster, machte aber in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt 21,8 Millionen Euro Minus.
Die DFL ließ mitteilen, sie nehme den Bremer Antrag „mit Gelassenheit“ zur Kenntnis. Sollten die Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, werde sich die DFL „mit allen juristischen Möglichkeiten bis hin zum Bundesverfassungsgericht wehren“, sagte Liga-Präsident Reinhard Rauball. Bremen würde nämlich einen Präzedenzfall schaffen: Es gibt bislang kein Bundesland, das sich die Polizeieinsätze beim Fußball bezahlen lässt.
Ein Grund, warum entsprechende Vorstöße bislang immer scheiterten, ist die Idee, dass die öffentliche Sicherheit Sache des Staates bleiben müsse. Würden die Vereine oder Verbände für die Polizeieinsätze zahlen, dann würden sie auch mitreden wollen, wie diese Einsätze aussehen sollen. Ferner wäre zu fragen, wie mit anderen Großveranstaltungen umzugehen wäre: Welcher Veranstalter muss dann zahlen und welcher nicht? Das sind die Fragen, weswegen es im Jahr 2002 aus dem Bremer Senat zum Thema Kostenbeteiligung hieß: „Das Ganze ist nicht praktikabel.“
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