Polizei in Berlin: Polizei prüft Vorfall
Die Polizei reagiert auf einen taz-Bericht über Vorwürfe gegen einen Polizeibeamten. Die Betroffene hat eine Ladung zur Zeugenvernehmung bekommen.
Der Tweet der Polizeipressestelle klingt vielversprechend: „Die geäußerten Vorwürfe wiegen schwer.“ Eine interne Überprüfung des Vorfalls sei veranlasst worden. Das beinhalte auch die Prüfung möglicher strafrechtlicher sowie disziplinarrechtlicher Aspekte.
Mit dem Tweet hat die Polizei auf einen Bericht der taz reagiert, wonach ein Polizist gegenüber einer Fahrzeughalterin in eigener Sache tätig geworden sein soll (siehe Ausgabe 26.2.) Mit furchteinflößenden Gesten, wie der Hand an der Waffe, soll der Beamte von der Frau dabei zum Beispiel verlangt haben, das Nummernschild an einem ihr fremden Auto festzuschrauben.
Die 32-jährige Fahrzeughalterin hatte der taz berichtet, dass ein Polizist und eine Polizistin sie am 2. Februar aus ihrer Wohnung in Schöneberg geholt hätten, weil sie ein Auto zugeparkt habe. Der Polizist habe sie auf der Straße angeschrien. Er habe sie angewiesen, ihr Auto auszuparken, auf die Knie zu gehen – „Hinknien!“ – und das kaputte Nummernschild an dem hinter ihrem stehenden Auto festzuschrauben. Danach habe sie mehrfach Abbitte leisten müssen: „Nachsprechen: Ich habe einen Fehler gemacht, es tut mir leid.“
Was die Frau die ganze Zeit nicht wusste: Der Beamte war selbst der Besitzer des Autos mit dem losen Nummernschild. Erst auf Nachfrage der taz bei der Polizeipressestelle kam das heraus. Nach Angaben der beiden eingesetzten Kollegen sei der Einsatz aber „sachlich und höflich“ verlaufen, so die Pressestelle. Auch sei es vorwiegend die Kollegin des Polizisten gewesen, die das Gespräch geführt habe.
Die Fahrzeughalterin hat eigenen Angaben zufolge am 7. Februar wegen des Vorfalls Strafanzeige gegen den Beamten erstattet. Eine Polizeipressesprecherin bestätigte das am Donnerstag gegenüber der taz. Die Strafanzeige werde von der für Beamtendelikte zuständigen Abteilung des Landeskriminalamtes (LKA) bearbeitet. Ein förmliches Ermittlungsverfahren sei aber noch nicht eingeleitet worden. Erst wenn die Prüfung des Sachverhaltes ergebe, dass ein Ermittlungsverfahren einzuleiten sei, würden auch disziplinarrechtliche Fragen geprüft.
Die Betroffene berichtete am Donnerstag auf Nachfrage der taz, dass sie vom LKA inzwischen eine Ladung zur Zeugenvernehmung bekommen habe.
Gemäß beamtenrechtlicher Vorschriften ist es Amtsträgern untersagt, in eigener Sache tätig zu werden. Die Schilderungen der Frau legen auch den Tatverdacht einer Nötigung nahe. Ein Polizist, der eine Autoreparatur und unterwürfiges Verhalten als Gegenzug für den Verzicht auf eine Anzeige verlangt – das könnte außerdem auf einen Bestechlichkeitsvorsatz schließen lassen.
Die Reaktionen in den sozialen Netzwerken auf den Tweet der Polizei fielen eher skeptisch aus: Bei einer interen Prüfung wisse man bei der „guten alten Polizei“ ja schon, was dabei rauskomme, schrieb einer.
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