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mietobergrenzenPolitischer GAU für Rot-Rot

Überrascht hat das gestrige Urteil über die Mietobergrenzen niemand. Bereits im Vorfeld hatte es immer wieder Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gegen die gängige Genehmigungspraxis der Bezirke gegeben. Da war es nur die Frage der Zeit, wann einmal ein Grundsatzurteil gefällt würde. Nun werden Oberverwaltungsgericht und notfalls auch das Bundesverwaltungsgericht ihr Urteil über den Berliner Sonderweg der Mietopreisbegrenzung fällen müssen.

Kommentar von UWE RADA

Der Optimismus, mit dem vor allem die PDS dieser Entscheidung entgegenschaut, ist freilich nicht nachzuvollziehen. Derzeit wagt keiner der Experten eine Prognose, wie sich die höheren Instanzen entscheiden werden. Und eine Ausweisung der Sanierungs- als Milieuschutzgebiete ist eine nur sehr vage Hoffnung. Auch hier stehen demnächst Grundsatzurteile an.

Diejenigen, die das Urteil des Verwaltungsgerichts als Katastrophe bezeichnen, haben deshalb Recht. Mehr noch: Mit dem gestrigen Richterspruch zeichnet sich auch ein wohnungspolitischer GAU des rot-roten Senats ab. Schließlich wurde die Abschaffung der öffentlichen Altbausanierung und entsprechender Mietbindungen damit begründet, dass die Mieter immer noch durch die Mietobergrenzen geschützt seien.

Rot-Rot könnte also bald nicht nur als Senat der Kündigungen, des Bildungsnotstands und der Risikoübernahmen von Fondsanlegern in die Geschichte eingehen, sondern auch als Senat der Mietervertreibung.