Politische Kultur in Sachsen: Der Galgen des kleinen Mannes
Ein sächsischer Heimatverein verkauft Mini-Merkel-Galgen. „Das ist doch bestimmt verboten“, denken Sie? Nein, nicht ganz.
Letzten Freitag war Hutzenabend beim Niederdorfer Heimattreue e. V. Es wurde gesungen, gebastelt und geklöppelt, wie es alte erzgebirgische Tradition ist. Aus den Fotos, die sich auf der Vereinswebsite finden, ist nicht ersichtlich, ob von den Feiernden auch kleine Galgen gebaut wurden. Ist ja nicht so schwer: ein rechter Winkel aus Sperrholz, Paketschnur dran, Schlaufe knoten – fertig.
Gut zu erkennen sind jedoch das schwarz-rote Vereinslogo auf weißem Grund an der Wand, das Compact-Magazin im Zeitungsständer, der handgesägte Schwibbogen und das lodernde Feuer im Kamin. Die Niederdorfer Vereinsmitglieder halten auf „Heimat, Freiheit, Tradition“, so steht es auf einem Plakat.
Kommende Woche ist Weihnachtsfeier, im Februar Wintertanz. Und damit das alles auch finanziert werden kann, verkauft der Verein Holzgalgen gegen kleines Geld. Kann man schließlich immer brauchen, so einen Galgen, ist doch lustig. Vor allem, wenn auf dem Balken „Volksverräter“ steht und an den Genickschlaufen kleine Zettel hängen, beschriftet mit „Reserviert für Sigmar ,das Pack' Gabriel“ und „Reserviert für Angela ‚Mutti‘ Merkel“.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz findet das jetzt nicht direkt komisch. Aber ein strafbares Verhalten kann sie nun auch wieder nicht erkennen. Deshalb hat sie die Ermittlungen gegen den Vereinsvorsitzenden Thomas Witte eingestellt. Der Verkauf darf weitergehen, auf dass der vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Witte weiter erfolgreich den Verein führen kann.
Der Originalgalgen wurde bei einer Pegida-Demonstration im Jahr 2015 durch Dresden getragen, das Foto ging um die Welt. Wie jetzt bei der kleinen Kopie vermochte die sächsische Justiz schon damals keine „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ erkennen. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte die Ermittlungen im März 2017 ein.
Ist doch nur Kunst
Die nun für den Verein Heimattreue zuständige Staatsanwaltschaft Chemnitz geht noch einen Schritt weiter. Sie meint in dem Niederdorfer Minigalgen Kunst zu erkennen. In ihrer Begründung, die zuerst der Süddeutschen Zeitung vorlag, schreibt sie, es fehle an einer „Aufforderung zu Straftaten nach § 111 Abs. 1 StGB“. Sowohl die Tatbestandsmerkmale der Öffentlichkeit als auch der Aufforderung seien „nicht nachweisbar“.
„So kann das Aufstellen der Galgen auch dahingehend verstanden werden, die Bundeskanzlerin und der Vizekanzlerin [sic!] verdienten wegen politischen Versagens den (physischen) Tod. So verstanden, würde es sich nicht um eine Aufforderung an Dritte sondern die Mitteilung eines Wunsches handeln.“ Und das ist straflos. Auch eine Beschimpfung, Verächtlichmachung oder Verleumdung mag man nicht erkennen. Das scheitere schon daran, dass Angela Merkel und Sigmar Gabriel „keiner hinreichend bestimmten Bevölkerungsgruppe“ zuzuordnen seien. Im Übrigen sei „im Hinblick auf die geringe Größe der Galgen und der Beschriftung mit ,Pack' und ,Mutti‘ die Ernstlichkeit zu verneinen“.
Auf eine Nachfrage des SZ-Journalisten Ronen Steinke, wie das Landesjustizministerium das Urteil im Hinblick auf zunehmende Gewalt gegen PolitikerInnen bewertet, verweist dessen Sprecher auf die steigende Anklage- und Strafbefehlsquote im Freistaat. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz schreibt, der ausführlichen Begründung der Entscheidung sei „nichts hinzuzufügen“. Die zunehmende Bereitschaft zur Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger sei „bekannt und fand bei der oben getroffenen Entscheidung Berücksichtigung“.
Die Niederdorfer Heimattreuen wird das freuen. Ihr Geschäftsmodell scheint akzeptiert und ausbaufähig zu sein. Wer weiß, vielleicht werden demnächst Bombenattrappen durch Dresden getragen. Oder lustige Taschenguillotinen. Könnte man alles nachbauen und verkaufen. Für 2018 plant der Verein einen Besuch des Deutschen Bundestages. Das kostet schließlich alles.
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