Politik der Geschlechter: Der Zwang, Gernot-Peter zu sein
Sie wurde als Mann geboren. Bremen verweigert ihr die Anerkennung als Frau – wegen eines umstrittenen Gutachtens
Über drei Jahre schon lebt Sybill Constance de Buer, 54, als Frau. Rein rechtlich ist sie aber immer noch ein Mann, und auch die Uni Bremen, an der sie heute Jura studiert, führt sie als Mann. Denn einen unpassenden Vornamen wird man hierzulande so leicht nicht los. Darüber entscheiden Amtsrichter. Vor allem aber zwei Gutachter, die einem bescheinigen müssen, dass man „seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht“, seinen „Vorstellungen entsprechend zu leben“. So steht es im Transsexuellengesetz.
De Buer war bei zwei Gutachtern. Der eine ist Gynäkologe – er bescheinigt ihr eine „transsexuelle Entwicklung, die sich bis in die Pubertät zurückverfolgen lässt“. Der andere ist ein Psychiater, Psychotherapeut und Nervenheilkundler. Er will nicht ausschließen, dass de Buer transsexuell ist. Mindestens genauso wahrscheinlich findet er, dass sie ein Transvestit und die Sache mit den Frauenklamotten doch eher nur so ein Fetisch ist. Ihm fehlt ihr „Missbehagen“ gegenüber den männlichen Geschlechtssteilen, ihn stört, dass de Buer früher eine „befriedigende genitale Sexualität“ mit Frauen hatte – und obendrein Vater einer Tochter ist.
Es ist das, was Laura Adamietz, die Bremer Anwältin von Frau de Buer, ein „verheerendes Fehlgutachten“ nennt. Sie hält das Gesetz ohnehin für „verfassungswidrig“. Und den Fall von de Buer für eine Art „Worst practice“-Beispiel, der verdeutlicht, „wie problematisch die Begutachtungspflicht ist“.
Dabei war Deutschland, sagt Adamietz, mal ganz vorne dran, was Transsexuelle angeht, zusammen mit Schweden. In den Siebzigerjahren war das. Heute seien Länder wie Malta, Irland oder Spanien deutlich weiter: Sie haben den entwürdigenden Gutachterzwang abgeschafft. „Die Zeichen stehen auf Selbstbestimmung“, sagt Adamietz. In Deutschland aber geht man weiterhin davon aus, dass Ärzte und Psychiater besser über die eigene Geschlechtsidentität befinden können als man selbst.
Adamietz hat über das „Geschlecht als Erwartung“ promoviert und ist Teil eines Forscherteams an der Berliner Humboldt-Universität, das an einem Gutachten arbeitet, im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Das Thema: der Reformbedarf des Transsexuellengesetzes. „Es ist zu erwarten, dass die Begutachtungspflicht abgeschafft wird“, sagt Adamietz.
Wie so ein Gutachten genau auszusehen hat, ist nicht geregelt, im Gesetz steht nur, dass der Verfasser mit den „besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut“ sein muss. Bezahlen muss es meist der transsexuelle Mensch selbst – Adamietz schätzt die Kosten um Durchschnitt auf jeweils 3.000 Euro. Dass es vorgeschrieben ist, samt „Seelenstrip“, wie Adamietz das nennt, sei ein „Eingriff in die Grundrechte“, sagt die Anwältin. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht das Transsexuellengesetz schon mehrfach reformiert. Für „verfassungswidrig“ befunden haben die RichterInnen gleich mehrere der früheren Voraussetzungen dafür, dass jemand einen neuen Vornamen im Pass eingetragen bekommt. Heute muss man also kein Mindestalter mehr haben, nicht mehr sterilisiert sein und geschieden, auch die geschlechtsangleichende Operation ist nicht mehr Pflicht. Adamietz spricht von einem „Paradigmenwechsel“.
Dabei hat die Frage, was genau im Pass steht, große Folgen. Denn die Krankenkasse von de Buer will die Operationen zur Geschlechtsangleichung nur bezahlen, wenn im Pass auch Sybill Constance steht. Und nicht mehr Gernot-Peter.
Genau das aber hat das Amtsgericht 2014 verweigert, und später auch das Oberlandesgericht. Inzwischen hat de Buer mit ihrer Anwältin ein neues Verfahren vor dem Amtsgericht angestrengt, diesmal mit zwei Gutachtern aus Hamburg. Sie haben die Frage, ob sie Mann ist oder Frau eindeutig beantwortet. Denn solange das Transsexuellengesetz noch nicht reformiert ist, gibt es unter den Hamburger Gutachtern eine Vereinbarung, Transsexuellen keine Ablehnungen zu schreiben, sagt Adamietz. Die seine ohnedies selten: In einer Analyse von 670 Gutachten aus zehn Jahren hätten sich gerade zwei Ablehnungen gefunden, so Adamietz. Schließlich lebe ja auch nicht wieder als Mann, wer von einem Psychiater bescheinigt bekam, vielleicht Transvestit zu sein.
Über ihre Anwältin sagt De Buer: „Wenn ich sie nicht hätte, gäbe es mich heute nicht mehr.“ Und die sagt: Frau de Buer sei „in vielerlei Hinsicht ein Sonderfall“. Weil sie nicht, wie manch andere, depressiv wurde, nicht arbeitsunfähig, nicht suizidal. Sondern „in den Widerstand ging“, wie Adamietz sagt. De Buer klagt, mal mit, mal ohne Anwältin, für den neuen Namen im Pass, gegen die Krankenkasse, die die künstliche Vagina, die neue Brust, die Bartepilation nicht bezahlen will.
Oder wegen Altersdiskriminierung, gegen eine Kneipe, in der de Buer, gelernter Koch, im Service arbeiten wollte. Den ersten von drei Prozessen verlor sie allerdings. Die Jura-Studentin verbucht das jetzt als Lerneffekt.
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