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Plutonia Plarre klärt die Positionen zum finalen RettungsschussGezielte Tötung

Es war eine merkwürdige Forderung, mit der die Grünen in die aufgeheizte Sicherheitsdebatte platzten: Der finale Rettungsschuss müsse gesetzlich geregelt werden, erklärten der innenpolitische Sprecher Benedikt Lux und die Fraktionschefin Ramona Pop im August bei der Vorstellung des Wahlprogramms.

Gerade waren die islamistischen Anschläge in Würzburg und Ansbach erfolgt. Finaler Rettungsschuss, geht’s noch? Besser lässt sich Terrorangst kaum schüren als mit Begriffen wie diesen. Automatisch entsteht vor dem inneren Auge das Bild eines vermummten Scharfschützen des SEK. Mit seinem Gewehr schießt er einem mit Sprengstoffgürtel ausgerüsteten islamistischen lone wolf genau zwischen die Augen.

Die Berliner Zeitung schlagzeilte denn auch: „Gezielte Tötung. Grüne wollen Berliner Polizisten den finalen Rettungsschuss erlauben“. Da nützte es wenig, dass Lux erklärte, das sei ein Missverständnis. Der Geist war aus der Flasche.

Als Ultima Ratio ist jeder Polizist auch jetzt schon legitimiert, einen Angreifer oder Täter in Extremfällen gezielt zu erschießen. Der tödliche Schuss in einer lebensbedrohlichen Situation ist auch ohne ein eigenes Gesetz für den finalen Rettungsschuss zulässig. Ermächtigungsgrundlage sind die Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Notwehr und Nothilferechte.

Die Grünen wollen nun eine eigene gesetzliche Regelung, so wie es 13 von 16 Bundesländern auch haben. Vorgesetzte müssten in klar definierten Situationen mit entscheiden, wann geschossen werde. Die Verantwortung dürfe nicht allein beim Polizisten liegen. Man wolle das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs (UZwg) deshalb überarbeiten und den Waffengebrauch auf eine rechtssichere Basis stellen, so die Begründung der Grünen.

Schon mit Forderungen wie der nach einer unabhängigen medizinischen Studie über die Gesundheitsbelastung beim Schießen hatte sich Lux zum Anwalt der Polizei gemacht. Auch die Gewerkschaft der Polizei will das. Fast könnte man den Eindruck haben, da läuft sich einer warm.

Es gab Zeiten, da sprachen die Grünen vom „polizeilichen Todesschuss“. Der frühere innenpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Wieland, hatte 1998 deshalb eine neue Regelung strikt abgelehnt.

Der Fraktionschef der Linken, Udo Wolf, sieht das auch heute so: „Das ist überflüssig.“ Und Frank Zimmermann (SPD) sagt: „Wir sehen keinen dringenden Regelungsbedarf.“

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