Plan für höhere Mindestbandbreite: Schnelleres Internet für alle
Der Digitalausschuss des Bundestags will den Weg frei machen für höhere Mindeststandards. Doch nicht alle sind damit zufrieden.
Das Recht auf schnelles Internet sieht aktuell vor, dass Haushalte mit mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload versorgt werden. Die Latenz, also die Reaktionszeit, die etwa für Onlinespiele, aber auch Videokonferenzen wichtig ist, darf maximal 150 Millisekunden betragen.
Doch in der Praxis ist selbst das nicht einfach durchzusetzen. Wer einen Internetanschluss hat, der die Mindeststandards nicht erfüllt, muss erst ein aufwendiges Messverfahren durchführen, um die zu geringe Leistung belegen. Ist das geschafft oder gibt es gar keine Versorgung, startet ein Verfahren, bei dem zunächst die Behörde und dann ein Netzanbieter tätig werden müssen – und das sich locker ein Jahr hinziehen kann.
Dazu kommt: „Es ist auch lebensfern, dass die Mindestbandbreite bisher nur draußen an der Hauswand vorhanden sein muss und nicht in den Innenräumen, wo das Internet genutzt wird“, kritisiert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Besonders das Gefälle zwischen Stadt und ländlichem Raum ist groß. Denn in Ballungsräumen lohnt es sich für die Netzanbieter eher, Kabel zu verlegen oder Mobilfunkmasten aufzustellen – durch die höhere Zahl potenzieller Kund:innen rentiert sich die Investition schneller. Auf dem Land muss in der Regel ein Fördertopf angezapft werden, was das Verfahren in die Länge zieht.
Nun ist geplant, dass die Standards für die Mindestversorgung steigen: beim Download von 10 auf 15 Megabit pro Sekunde und beim Upload von 1,7 auf 5 Megabit, die Vorgaben für die Latenz bleiben. Aktuell liegen laut Bundesnetzagentur 1,8 Millionen Adressen unter der Mindestversorgung. Werden die Werte entsprechend erhöht, werde diese Zahl auf 2,2 Millionen steigen.
„Eine Erhöhung der Mindestbandbreite ist längst überfällig“, sagt Verbraucherschützerin Pop. Sie kritisiert, dass es trotz der Verbesserungen weitere Probleme gebe: So dauere der Prüfprozess zu lange, Verbraucher:innen müssten, wenn sie berechtigte Ansprüche haben, einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen.
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