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Pistorius vor InnenministerkonferenzPunktesystem für asylsuchende Täter

Das Bundeskriminalamt legt ein neues Bewertungssystem für straffällig gewordene Asylsuchende vor. Niedersachsens Innenminister Pistorius befürwortet das.

Mit Punktesystem noch einfacher: Sammelabschiebung am Baden-Airport un Rheinmünster Foto: dpa

Hannover/Magdeburg epd/dpa/taz | Straffällig gewordene Asylsuchende sollen nach dem Willen von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) künftig nach einem Punktesystem bewertet werden. Ein entsprechendes Konzept des Bundeskriminalamts (BKA) soll Thema auf der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz werden. Pistorius bewertet den Vorstoß als positiv. Das Vorhaben des BKA solle helfen, besonders gefährliche Straftäter zu erkennen und schneller abzuschieben, sagte Pistorius am Mittwoch dem Sender NDR Info.

„Das Punktesystem hört sich sehr schematisch an, ist aber sehr plausibel“, sagte Pistorius. Nach einheitlichen Maßstäben in den Bundesländern könne erkannt werden, wer sich zu einem Intensivtäter entwickele: „Es ist vernünftig, das frühzeitig zu erkennen, Entwicklungen zu erkennen, damit man dann eben schnell tätig werden kann.“

Der Vorschlag führe vor allem nicht zu einer Stigmatisierung von Geflüchteten. Er sorge vielmehr dafür, „zu differenzieren zwischen denjenigen, die hier nichts oder ganz wenige oder unbedeutende Straftaten begehen und denjenigen, die wirklich gefährlich sind“. Pistorius sagt, er gehe davon aus, dass der BKA-Plan eine Mehrheit bei der Innenministerkonferenz finden und dort beschlossen werde. Das dreitägige Treffen sollte am Mittwochabend in Magdeburg beginnen.

Maximal 60 Punkte

Das BKA-Konzept sieht nach einem Bericht des Berliner Tagesspiegels eine rote Linie bei maximal 60 Punkten erreicht. Für minderschwere Delikte wie Diebstahl sei ein Punkt vorgesehen, schrieb die Zeitung. Zehn Punkte würden fällig, wenn ein Asylsuchender mit mindestens einem Jahr Haft für seine Tat bestraft werde – etwa wegen einer Körperverletzung oder einem Rauschgiftdelikt. Bei Mord würden 70 Punkte eingetragen.

Das BKA registrierte dem Tagesspiegel zufolge 2017 ungefähr 2.800 tatverdächtige Migranten, die mehr als zehn Delikte verübt haben. Bei knapp 60.000 Zuwanderern eine geringe Zahl. In den Zahlen nicht enthalten seien die Verstöße von Asylbewerbern gegen die Residenzpflicht, also das unerlaubte Verlassen der zugewiesenen Region.

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8 Kommentare

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  • Ein Jahr in Knast reicht nicht als rote Linie? Das ist ja vollkommen realitätsfern. Natürlich kann es nach einem Jahr Knast nur die Rückkehr in die Heimat geben. Alles andere ist ja doch ein Witz, wie aus der Propagandashow der Rechtspopulisten. Wahrscheinlich machen die Innenminister absichtlich solche Steilvorlagen um die Bevölkerung aufzuwiegeln.

  • Gemach gemach, liebe Kommentatoren, es bleibt bis zu einer anderslautenden Gesetzesänderung so, dass die Ausländerbehörden über den Erlass einer Ausweisungsverfügung und die Durchführung einer Abschiebung als Akt der Zwangsvollstreckung zuständig sind. Hinsichtlich der Ausweisung, die einer Abschiebung vorgeschaltet sein kann, ist bislang der Maßstab der Grad der Gefährdung der öff. Sicherheit und Ordnung. Die Ausländerbehörde muss sich (dabei) nicht an ein Punktesystem der Bundespolizei halten und dieses (bislang) nicht zum Maßstab machen.

    Ich nehme an, die Bundespolizei schafft für sich (intern) einen Maßstab, um knappe Ressourcen verantwortlicher Meinung nach planbar pp. einsetzen zu können.

    Andernfalls muss man sich nach nach einer Gesetzesänderung erst einmal die neuen Normen anschauen.

    Der Bürger sollte aber mE hart und hartnäckig nachfragen, warum welche Ressourcen knapp sind. Jedenfalls geht es auch für mich um eine an oberen Maßstäben ausgerichtete leistungsgähige Ausstattung des öff. Dienstes.

  • Und so etwas haben die wirlich vor?



    Demnach ist Mord die einzige Straftat, die für sich genommen schon eine Abschiebung rechtfertigt!

    Ich finde ja auch nicht, daß man für ein paar Km zu schnell gefahren, oder eine rote Ampel auf dem Fahrrad oder falsch parken partout das Land verlassen müsste.

    Aber einen Punkt von 60 für Diebstahl? Dann darf mir jemand also nach und nach meine gesamte Habe stehlen, und -unterstellt sie wird dabei erwischt- darf ich sie solange weiter ertragen und finanzieren bis die 60 endlich voll wären?

    Oder 10 Punkte für Körperverletzung? Ich muss also, nachdem jemand schon 5x wg Körperverletzung negativ auffiel, befürchten, selbst auch noch der sechste zu werden, bevor es für den offensichtlich unerträglichen Schutzsuchenden zurück in die Heimat geht?

    Soso, die SPD also wieder auf der Jagd nach Wählerstimmen.

    • @notsocommon:

      Kann ich Ihnen nur zustimmen.

      Problem: Gegen die, die man wg. angeblicher Gefährdung nicht abschieben kann, helfen auch Punkte nix.

  • Der Artikel ist völlig ohne Inhalt - nur Propaganda.

    • @Egon Olsen:

      Bis auf die Einlassung von Pistorius ist das doch fast rein deskriptiv - wo ist da Propaganda... und in welche Richtung?

      • @Wurstprofessor:

        Nehmen Sie mal die Bildunterschrift zum Beispiel.

        • @DerFrank:

          Und? Mit so einem System, also mit einem "objektiven" Grenzwert, wäre es doch tatsächlich einfacher, Abschiebungen einzuleiten. Ob das so gut ist, wird nicht kommentiert. Man ist hier ein wenig zu feinfühlig, oder?