Petition gegen Vorratsdatenspeicherung: Zurück auf der Tagesordnung
Etappensieg für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung: Bis Mittwochabend zeichneten mehr als 50.000 Menschen ihre Petition an den Bundestag mit. Der soll nun zuhören.
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BERLIN dpa | Schon vor Ablauf der Zeichnungsfrist ist die Aktion ein voller Erfolg: Innerhalb von drei Wochen haben mehr als 50.000 Bürger eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag unterzeichnet, die sich gegen die anlasslose Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten richtet. Darin wird der Bundestag aufgefordert zu beschließen, dass eine solche Vorratsdatenspeicherung unzulässig sei. Zudem soll sich die schwarz-gelbe Bundesregierung in Brüssel für die Aufhebung einer entsprechenden EU-Richtlinie einsetzt.
Der Initiator der Petition, Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, geht nun davon aus, dass der Bundestags-Petitionsausschuss die Petenten einlädt, damit sie ihr Anliegen in einer öffentlichen Anhörung vortragen können. Die Voraussetzung dafür sei nun erfüllt, da 50.000 Unterschriften in den ersten drei Wochen seit Beginn der Aktion gesammelt worden seien, so Steffen.
Seitdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 gekippt hatte, streitet die Bundesregierung über eine Neuregelung. Die zuständige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Daten aber nicht anlasslos sechs Monate lang speichern lassen, sondern nur bei einem konkreten Verdacht sichern. Das lehnt die Union bislang als unzureichend ab.
Die Petenten argumentieren dagegen, eine anlasslose Speicherung höhle Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstige Datenpannen und -missbrauch. Sie untergrabe insbesondere den Schutz journalistischer Quellen und beschädige damit die Pressefreiheit im Kern, heißt es in der Petition weiter.
Die seit dem 24. August geschaltete Online-Petition kann noch bis zum 6. Oktober unterzeichnet werden.
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