Petition gegen Gin mit Götternamen: Wie Aldi Hindus verärgerte
Aldi Süd benennt eine Gin-Kreation nach Saraswati, der hinduistischen Göttin der Gelehrsamkeit. Anhänger des Hinduismus sind empört.
Spätestens seit der Ikeaisierung des Abendlandes wissen wir, dass Produktnamen ungewöhnlich ausfallen können. Problematisch kann es werden, wenn Firmen auf kulturelle oder religiöse Begriffe zurückgreifen. Wie etwa der Discounter Aldi Süd, der seine „von der asiatischen Küche inspirierte Gin-Kreation“ Saraswati nach einer hinduistischen Göttin benannte. Für unter 10 Euro gibt es einen halben Liter Spirituose mit Angelika- und Korianderaromen, ein bisschen Exotismus inklusive.
Im Hinduismus ist Saraswati die Göttin der Weisheit, des Wissens, der Kunst und Musik. Dies wird durch Objekte symbolisiert, die sie in ihren vier Händen hält: Die Veden, heilige Schriften der Hindus, stehen für universelles Wissen; die Gebetskette (Mala oder Japmala) symbolisiert Spiritualität. Außerdem hält sie eine Wasserschale (Kumandalu), welche für Reinigung und Kreativität steht, sowie ein Zupfinstrument (Vina) als Symbol für Kunst und Musik.
Besonders wichtig ist Saraswati für Schüler*innen: Bevor ein hinduistisches Kind zum ersten Mal einen Stift in der Hand hält, erbittet es im Tempel seinen Segen für einen erfolgreichen Bildungsweg. Auch in Universitäten wird die Göttin verehrt. „Nicht annähernd könnte der Name dieser Göttin mit etwas assoziiert werden, das nichts mit Bildung, Weisheit oder Kunst zu tun hat, und am allerwenigsten mit Alkohol“, schreiben die Initiator*innen einer Petition, die sich gegen Aldi Süd richtet.
Die Benennung sei respektlos, sagt auch Siva Sri Arumugam Paskarakurukkal, Oberster Priester der Hinduistischen Gemeinde in Deutschland. Insbesondere da der Hinduismus Alkohol ablehnend gegenüberstehe. Er unterstütze daher die Forderung der Petitionssteller*innen, das Aktionsprodukt auszulisten und sich bei der hinduistischen Gemeinde zu entschuldigen.
Kulturelle Aneignung des Hinduismus
Die Petition hebt außerdem hervor, dass es sich bei der Benennung um kulturelle Aneignung handle. Kulturelle Aneignung bedeutet, dass der dominierende, zumeist weiße Teil der Gesellschaft ein kulturelles Element einer marginalisierten Gruppe übernimmt, ohne dessen Herkunft und Bedeutung anzuerkennen oder zu respektieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um Mode, Frisuren oder, wie in diesem Fall, religiöse Elemente handeln.
Hindus sind oft von kultureller Aneignung betroffen: Etwa wenn weiße Menschen sich zum Partymachen ein Bindi auf die Stirn kleben oder auf einem sogenannten Color Run mit Farbpulvern um sich werfen, eine Tradition des hinduistischen Holi-Fests. Die Petitionssteller*innen und Siva Sri Arumugam Paskarakurukkal erklären, dass sie die Aneignung jeder Religion verurteilen. Heute seien es die Hindus, morgen könnte es Angehörige jeder anderen Religion treffen, heißt es in der Petition.
Auf Anfrage der taz am Wochenende antwortet Aldi Süd, man möchte sich entschuldigen. Bei einer Wiederholung der Aktion würde man den Gin anders benennen. „Die Namensgebung Saraswati hat unser Lieferant gewählt, um die positiven Eigenschaften, die der hinduistischen Göttin Saraswati zugeschrieben werden, auch für das Produkt zu transportieren“, so die Pressesprecherin. Welche Eigenschaften das hätten sein sollen, lässt der Discounter offen.
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