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Petition fordert GrundgesetzänderungKlimaschutz in die Verfassung

Eine Initiative fordert, Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen. Das könnte kommunalen Umweltschutz erleichtern.

Nicht so begeistert vom Klimaschutz wie ihre alter Egos vor dem Bundestag Foto: Michael Kappeler/dpa

Berlin taz | Friedrich Merz Arm in Arm mit Lars Klingbeil, dem Grundgesetz und der Erdkugel – so verkleidet stehen die Un­ter­stüt­ze­r*in­nen der Initiative des Vereins BürgerBegehren Klimaschutz (BBK) vor dem Bundestag. Sie fordern, dass Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen in die Verfassung aufgenommen wird. Das soll vor allem für Kommunen die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen erleichtern.

Michaela Zimmermann, Co-Geschäftsführerin des BBK, fordert, den Paragraphen 91a des Grundgesetzes zu ändern. Der legt fest, welche Aufgaben Bund und Länder gemeinschaftlich verantworten. „Küstenschutz ist dort zum Beispiel als Gemeinschaftsaufgabe festgelegt, Klimaschutz aber nicht“, sagt Zimmermann. „Das wollen wir ändern.“ Dafür hat das BBK eine Petition gestartet und mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt.

„Für den kommunalen Klimaschutz brauchen wir eine solide Finanzierungsgrundlage“, sagt Patrick Bade, Bürgermeister im niedersächsischen Sulingen. „Eine Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz würde Bund und Länder in die Pflicht nehmen und uns Planungssicherheit über Parteigrenzen und Legislaturperioden hinaus Bestand gewähren.“

Bisher ist die Verteilung der Klimaschutzgelder Sache des Bundes. Für Kommunen ist Umweltschutz lediglich eine freiwillige Aufgabe, für die sie sich auf Förderprogramme bewerben müssen, heißt es in der Petition. „Das bedeutet Bürokratie, zusätzliche Personalkosten und hemmt so den kommunalen Klimaschutz“, so Zimmermann.

Außerdem sei die Finanzierung zu unsicher, ergänzt Bade. In Sulingen musste beispielsweise die bereits geplante Verbesserung des ÖPNV aufgegeben werden, weil das Geld fehlte.

SPD und CDU könnten Zweidrittelmehrheit sichern

„Hinter der Forderung stehen neben dem Petitions-Bündnis auch eher konservative Organisationen wie die CDU-nahe Vereinigung Klimaunion“, sagt Zimmermann. Denn das Thema betreffe auch viele CDU-Bürgermeister*innen.

Sie hofft, dass die Ko­ali­tio­nä­r*in­nen die Grundgesetzänderung in den Koalitionsvertrag aufnehmen. „Bei Grünen und Linken steht sie bereits im Wahlprogramm. Für die nötige Zweidrittelmehrheit fehlt nur noch die Zustimmung von SPD und CDU.“

Merz oder Klingbeil nahmen die Petition nicht persönlich entgegen. Die Initiative überreichte ihr Anliegen stellvertretend dem CDU-Abgeordneten Andreas Mattfeldt, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Petitionen der Unionsfraktion. Die Ko­ali­tio­nä­r*in­nen hätten erkannt, dass die Finanzierung des Klimaschutzes ein wichtiges Thema ist, sagt er. Konkret möchte er sich nicht zu den Forderungen äußern.

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3 Kommentare

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  • Das Grundgesetz ist eigentlich keine Ablage für gute Ideen, sondern nur die Grundlage.



    Je mehr man rein schreibt, desto mehr wird es verwässert .

  • Also hallo !

    Grundgesetzänderung, Grundgesetzänderung ... wenn ich das schon höre.

    Das Grundgesetz ist heilig !



    Da wird nichts geändert !



    Das ist textgewordene Stabilität !



    Fern von jeder politischen Einflußnahme !

  • Es ist von größter Bedeutung, dass KI-Unternehmen die Umweltkomponente sofort in ihr Entwicklungskonzept einbeziehen. Wenn dies in den nächsten Phasen geschieht, wird der wirtschaftliche Nutzen den Gedanken an eine saubere Umwelt in den Hintergrund drängen. Und das gilt für alle Teilbereiche von Transport und Logistik, z.B. den Palettenversand shipstage.com/solution-pallet-shipping Es wäre schön, wenn der Umweltgedanke die Grundlage für Entwicklungsentscheidungen wäre.