Persönliches im Internet: Die Angst vor dem Verkauf
Verbraucher und Firmen kommen beim Datenschutz oft nicht zusammen, so eine Studie. Wer sich gegen Verstöße im Netz wehren will, hat es schwer.
BERLIN taz | Unternehmen unterschätzen den Wunsch ihrer Kunden nach Datenschutz. Das ist das Ergebnis einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte. Demnach wünschen sich fast drei Viertel der Befragten, dass ihre Daten nicht weiterverkauft werden. Das hält allerdings nur gut die Hälfte der Unternehmen für wichtig. Ähnlich sieht es bei Daten aus unterschiedlichen Quellen aus. Mehr als die Hälfte der Verbraucher will nicht, dass diese kombiniert werden. Doch nur ein Drittel der Unternehmen glaubt, dass das ihren Kunden wichtig ist.
„Unternehmen müssen transparenter machen, was mit Kundendaten passiert“, sagt Nicolai Andersen, Leiter des Bereichs Innovation. Er sagt aber auch: „Bei Verbrauchern gibt es schon eine gewisse Schizophrenie.“ Zum Beispiel, weil die meisten der Befragten eher Unternehmen vertrauen als dem Staat. Und ihnen die Vertraulichkeit der Adresse wichtiger ist als die von Gesundheitsdaten oder von Alter und Geschlecht.
Ein Problem der Studie, das gibt auch Andersen zu, scheint bei der Beantwortung zumindest eines Teils der Fragen die soziale Erwünschtheit zu sein. Dass 71 Prozent der Nutzer angeben, sehr stark oder stark darauf zu achten, welche persönlichen Informationen sie im Netz preisgeben, deckt sich nicht unbedingt mit anderen Untersuchungen.
So gab knapp die Hälfte der Befragten in einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Dimap zu Konsequenzen aus der NSA-Überwachung im Mai an, dass sie ihr Verhalten im Internet nicht geändert habe oder ändern werde. Und dass, wie die aktuelle Studie ergab, fast die Hälfte der Befragten tatsächlich die Datenschutzbestimmungen auf Webseiten liest, hält auch Andersen für unwahrscheinlich.
Bislang haben Verbraucher in der Praxis häufig das Problem, dass sie sich kaum gegen eine illegale Nutzung ihrer Daten wehren können. Beschwerden bei den Datenschutzbeauftragten laufen häufig ins Leere, einen Anwalt einzuschalten ist langwierig und teuer.
Bessern könnte sich das mit einem Vorstoß des Bundesjustizministeriums, der derzeit als Referentenentwurf vorliegt. Damit soll umgesetzt werden, was Verbraucherschützer schon lange fordern: ein Klagerecht für Verbraucherschutzverbände auch bei Datenschutzverstößen. Derzeit dürfen sie nur klagen, wenn Firmen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzrecht verstoßen, nicht aber bei konkretem Missbrauch.
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