Parteiwerbung zur Bundestagswahl: Propaganda vor Plakatierordnung
Die AfD verstößt gegen sämtliche Regeln für Wahlwerbung. Dabei will ausgerechnet sie gegen Plakat-Zerstörer vorgehen.
![Wahlplakat mit schwangerer Frau Wahlplakat mit schwangerer Frau](https://taz.de/picture/2202668/14/imago79797974h.jpeg)
A usgerechnet der Partei, die sich die Forderung nach Recht und Ordnung auf die Fahnen geschrieben hat, fällt die Einhaltung von Regeln selbst am schwersten: Der Wahlkampf ist kaum angelaufen, da hat die AfD schon an mehreren Orten gegen die Plakatierordnung verstoßen. Die ist komplizierter als das deutsche Bildungssystem – für das Aufhängen von Plakaten hat jede Gemeinde eigene Regeln. In Berlin darf Wahlwerbung einer Partei zum Beispiel nur an jeder zweiten Laterne, aber nicht an Masten mit Verkehrsschildern und nur in Ausnahmefällen an Bäumen aufgehängt werden. Die Bayern sind da – genau wie beim Abitur – noch strenger.
In Nürnberg gibt es tatsächlich eine Obergrenze für Plakate. 500 Stück, nicht mehr, darf jede Partei im Stadtgebiet verteilen; jedes weitere kostet 4,70 Euro pro Standort und Tag. Damit die Obergrenze ja nicht überschritten wird, herrscht Kennzeichnungspflicht. Jede Partei erhält 500 neongelbe Sticker, mit denen die zulässig aufgehängten Poster markiert werden sollen. Am vergangenen Wochenende fielen in einer Nürnberger Straße AfD-Plakate ohne diese Sticker auf. Die sind nun aber wieder verschwunden.
Das muss AfD-Werbung auch noch aus Erding bei München. Hier gibt es zwar keinen Aufhäng-Stopp nach Stückzahl, vorgeschrieben ist aber, dass die Plakate ebenerdig auf dem Boden abschließen und mit einem Fuß unten befestigt sind. Es dürfen keine bedruckten Papptafeln einfach in der Luft baumeln. „Wir sind da strenger als die meisten anderen Gemeinden, weil wir dieses Flatterzeug nicht haben wollen“, erklärt Ordnungsamtleiter Robert Buckenmaier. Auch hier interessiert die Alternative für Deutschland sich wenig für die Verordnung. Noch immer sind hundert Plakate ohne entsprechenden Fuß mit Kabelbindern an Laternen angebracht.
Die Ironie am lässigen Umgang mit den Auflagen, unter denen Wahlplakate im öffentlichen Raum erlaubt werden, ist, dass ausgerechnet die AfD großen Wert darauf legt, dass ihre Wahlwerbung nicht abhanden kommt. Tatsächlich hat ihr Nürnberger Ortsverband 1.000 Euro Belohnung für Hinweise auf Plakatdiebe oder -zerstörer ausgesetzt. Woher er wohl das Geld nimmt? Vielleicht aus den Einnahmen des AfD-Online-Shops: Dort können Fans die Papptafeln „Neue Deutsche? Machen wir selber.“ und Co. einfach für 65 Euro pro 50 Stück nach Hause bestellen, um sie wild zu plakatieren.
Nicht auszuschließen, dass das auch letzte Woche vor dem Jüdischen Museum in Berlin so passierte, um das seit 2013 wahlwerbefreie Zone herrscht, nachdem die NPD 2011 dort mit dem Spruch „Gas geben“ geworben hatte. Zum Glück haben die Jusos die rund um das Museum aufgetauchten AfD-Plakate unter den Augen des Ordnungsamtes wieder abgehängt – für die Berliner Landesvorsitzende Beatrix von Storch erst mal ein Anlass, auf Twitter über die „Zerstörung“ der Plakate durch die etablierte Stadtpolitik zu schimpfen. Scheinbar kannte sie die Regeln auch nicht so gut. Nichts gegen Anarchie – doch als Anwärterin auf Sitze im Parlament sollte die AfD in den nächsten Wochen wohl noch dazu lernen.
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