Parteispendenaffäre der CDU: Klöckner kämpft um Mauss' Kohle
Die CDU klagt gegen die Bundestagsverwaltung. Es geht um die Rückzahlung der Spenden eines ehemaligen Geheimagenten.
Jetzt, zwei Jahre später, möchte die CDU die Affäre, die immerhin den Staatsanwalt auf den Plan gebracht und Durchsuchungen in den Parteizentralen in Berlin und Mainz ausgelöst hatte, offenbar rückabwickeln. Wie erst jetzt bekannt wurde, klagt die Partei vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen den Sanktionsbescheid vom 13. April 2017, mit dem die Bundestagsverwaltung insgesamt Spenden von 122.500 Euro eingezogen und zusätzlich Sanktionszahlungen von 112.000 Euro verhängt hatte.
Die CDU verlangt jetzt „die Rückzahlung sämtlicher Spenden und Sanktionszahlungen“. Der vor allem betroffene CDU-Kreisverband Cochem-Zell argumentiert dabei mit den „Schutzmaßnahmen“, die dem ehemaligen Agenten „aufgrund seiner jahrzehntelangen Tätigkeit für Sicherheitsbehörden des Bundes“ gewährt worden seien. Gemeint sind auch die zahlreichen Tarnnamen, unter denen Mauss operieren durfte. Der Ex-Agent und seiner Familie wurden sogar mit Pässen versorgt, die auf Alias-Namen ausgestellt sind. Unter dem Namen „Richard Nelson“ residiert der 78-Jährige am Rande des Hunsrücks in einem weitläufigen Anwesen.
Die Bundestagsverwaltung hat das bei ihren Entscheidungen sehr wohl berücksichtigt. Die 13.000 Euro, die Mauss der CDU in den Jahren 1999 und 2001 unter einem seiner Alias-Namen hatte zukommen lassen, bekam die Partei zurück. Die Behörde besteht jedoch darauf, dass die übrigen Spenden, die über einen Anwalt liefen, illegal waren.
Ein zulässiges Tarnsystem?
„Die Partei habe gegen das Verbot verstoßen, Auslandsspenden bzw. anonyme Spenden oder Strohmannspenden anzunehmen“, so fasst das Verwaltungsgericht Berlin die Position der Bundestagsverwaltung zusammen. Nach Auffassung der CDU stammen die Spenden jedoch von einem Ex-Geheimagenten, der dabei zulässigerweise Tarnidentitäten beziehungsweise ein Tarnsystem benutzt hat. Es geht um viel Geld und ums Prinzip. Welche Bedeutung kommt dem Transparenzgebot des Parteiengesetzes zu? Dass der Streit schon in der ersten Instanz entschieden wird, ist wenig wahrscheinlich.
Und es geht nicht nur um Geld. Wegen des Verdachts der Untreue und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Landwirtschaftsstaatssekretär und jetzigen CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Bleser.
Er war als CDU-Kreisvorsitzender und Landesschatzmeister der Partei für die Verbuchung der verdeckten Mauss-Spenden verantwortlich. Er musste sein Schatzmeisteramt aufgeben. Auch der aktuellen Bundesregierung gehört er nicht mehr an. Die neue Lesart der CDU in seinem Fall wollte er nicht kommentieren. Gewinnt die Partei den Rechtsstreit, wäre er wohl aus dem Schneider. Und die Landesvorsitzende Klöckner, die ihn damals zum Rückzug gedrängt hatte? Sie überließ es ihrem politischen Landesgeschäftsführer, die taz-Anfrage mit dem Hinweis auf das „laufende Verfahren“ ins Leere laufen zu lassen.
Die politische Konkurrenz allerdings reagierte. SPD-Generalsekretär Daniel Stich sagte der taz, die CDU lege offenbar mehr Augenmerk auf das Zurückholen des Geldes als auf die Aufklärung.
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