Paragraf 219a: Hänel legt Rechtsmittel ein
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel will ihre Verurteilung wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht akzeptieren und hat fristgerecht Rechtsmittel eingelegt. Das sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Gießen am Donnerstag. Die Medizinerin war Ende November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im Internet Abtreibung als Leistung angeboten zu haben. Bisher sei das Urteil noch nicht zugestellt, sagte Hänels Anwalt Hans Goswin Stomps. Erst danach werden er und seine Mandantin prüfen, ob sie Berufung oder Revision beantragen.
Vor gut einer Woche hatte Hänel in Berlin eine Petition mit mehr als 150.000 Unterstützern für Änderungen im Abtreibungsrecht an Bundestagsabgeordnete überreicht. Mittlerweile gibt es mehrere politische Initiativen, den Paragrafen 219a zu streichen. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen forderten im Bundesrat seine Abschaffung. Im Bundestag werben Linke, SPD und die Grünen für eine Streichung, die Union und die AfD wollen den Paragrafen beibehalten. (dpa/epd)
Unser Mittel gegen Antifeminismus
Wir machen linken Journalismus aus Überzeugung: kritisch, unabhängig und frei zugänglich für alle. Es gibt keinen Bezahlzwang, keine Paywall. Das geht nur, weil sich viele freiwillig beteiligen und unsere Arbeit unterstützen. Auch im Digitalen muss Journalismus, der für mehr Gleichberechtigung eintritt, finanziert werden. Unsere Leser:innen wissen: Journalismus entsteht nicht aus dem Nichts. Damit wir auch morgen noch unsere Arbeit machen können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Schon über 48.000 Menschen machen mit und finanzieren damit die taz im Netz - kostenlos für alle. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5 Euro sind Sie dabei. Jetzt unterstützen