Pandemiebekämpfung auf demokratisch: Parlament will mitreden dürfen

In der Hamburgischen Bürgerschaft soll am Mittwoch ein Gesetz zur stärkeren Beteiligung des Parlaments an Corona-Verordnungen beschlossen werden.

Hamburger Bürgerschaftssitzung im Rathaus

Darf bei der Pandemiebekämpfung bald mitreden: Die Hamburgische Bürgerschaft Foto: dpa/Daniel Bochwoldt

HAMBURG taz | „Juristisch fragwürdig“ und „unter demokratischen Gesichtspunkten schlichtweg untragbar“ ist für die Hamburger Linksfraktion, „dass bislang keine einzige Anti-Corona-Maßnahme unter Beteiligung der Hamburgischen Bürgerschaft“ verordnet worden ist. Um das zu ändern, bringen sowohl einerseits die Linke, andererseits eine ganz große Koalition aus SPD, Grünen und CDU am Mittwoch zwei Gesetzentwürfe zur Beteiligung des Hamburger Feierabendparlaments an der Pandemiebekämpfung in dasselbe ein.

Der Antrag von Rot-Grün plus CDU sieht vor, dass der Senat auf Grundlage der Bundesvorgaben zwar weiter Pandemiebekämpfungsmaßnahmen beschließen, die entsprechenden Rechtsverordnungen aber innerhalb von 24 Stunden der Bürgerschaft zuleiten und später zur Beratung vorlegen muss. Das Parlament kann dann auf seiner nächsten Sitzung entscheiden, ob es die Senatsbeschlüsse einfach nur zur Kenntnis nimmt, sie abnickt oder gar inhaltlich korrigiert.

„Dieses Gesetz untermauert die volle Handlungsfähigkeit des Parlaments“, findet SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf, während sein CDU-Pendant Dennis Thering lobt, mit dem Gesetz sei „eine umfassende Kontrolle des Senats durch die Bürgerschaft möglich“. Nur der Linken geht die Vorlage nicht weit genug. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass jede vom Senat erlassene Maßregel zur Pandemiebekämpfung der vorherigen – oder wo das aus Zeitgründen nicht möglich ist – zumindest der nachträglichen Zustimmung der Bürgerschaft oder eines ihrer Ausschüsse bedarf.

Während die Linken-Vorlage von der Bürgerschaftsmehrheit abgelehnt werden wird, soll das Drei-Fraktionen-Gesetz in Kraft treten, sobald es im Hamburgischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde. Das Gesetz entspricht weitgehend den Regeln für die Bremische Bürgerschaft, die Rot-Rot-Grün dort vorgelegt hat. Auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen forderten die Abgeordneten mehr parlamentarische Mitbestimmung – doch in beiden Bundesländern lassen entsprechende Gesetzesvorlagen noch auf sich warten.

Der Linken-Antrag geht den anderen Fraktionen zu weit

Beschlossen werden soll in Hamburg zudem ein von SPD und Grünen verfasster Antrag, auch auf Bezirksebene die Parlamentsarbeit in Coronazeiten transparenter zu machen. Der Senat soll die Bezirke unterstützen, die Sitzungsräume so umzurüsten, dass die Bezirksversammlungen in voller Stärke tagen können, und die Sitzungen per Livestream öffentlich zugänglich zu machen. Zudem sollen „Beteiligungsformate unter Pandemie-Bedingungen“ entwickelt werden, die eine Bürger*innenbeteiligung an der politischen Entscheidungsfindung sicherstellen.

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