piwik no script img

Palästina-Proteste vor GerichtVerwaltungsgericht Berlin stoppt geplante Abschiebung

Die Berliner Behörden wollten einer irischen Palästina-Aktivistin deren EU-Freizügigkeitsrechte entziehen und sie abschieben. Das war rechtswidrig.

Polizisten stehen vor dem Präsidiumsgebäude der FU. Am 17. Oktober 2024 versuchten Palästina-Aktivisten, es zu besetzen Foto: Jörg Carstensen/picture alliance/dpa

epd/taz | Einer irischen Staatsangehörigen sind ihre Rechte auf Einreise und Aufenthalt als EU-Bürgerin vom Land Berlin rechtswidrig entzogen worden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Berliner Innenverwaltung wollte die Palästina-Aktivistin nach der gewaltsamen Besetzung des Präsidiums der Freien Universität im Oktober 2024 aus Deutschland ausweisen. Das Landesamt für Einwanderung entzog ihr deshalb im März 2025 ihr Freizügigkeitsrecht als EU-Bürgerin. Dagegen klagte die Frau.

Von ihr gehe keine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus, entschied das Verwaltungsgericht in dem Hauptsacheverfahren (AZ: VG 21 K 158/24). Die Frau sei nie wegen einer Straftat verurteilt worden. Die Ermittlungen gegen sie seien eingestellt, Anklage sei nicht erhoben worden.

Keine Straftat nachgewiesen

Dass die Irin tatsächlich in strafbarer Weise an der Besetzung der Universität beteiligt gewesen sei, habe die Staatsanwaltschaft nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können. Auch unabhängig von Straftaten habe das Land Berlin nicht darlegen können, dass von der Klägerin eine hinreichend schwere und tatsächliche Gefährdung ausgeht. Gegen das Urteil kann Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren gegen die Innenverwaltung entschieden. Diese hatte vier Staatsangehörige Polens, der USA und Irlands aufgefordert, Deutschland binnen einer Frist zu verlassen. Alle vier sind Palästina-Aktivisten und wurden beschuldigt, an einer Uni-Besetzung teilgenommen zu haben. Die verordnete Ausweisung hatte zu Protesten und weiteren Besetzungen geführt.

Am 17. Oktober 2024 waren etwa 20 Palästina-Aktivisten gewaltsam in das Präsidiumsgebäude der Freien Universität in Berlin-Dahlem eingedrungen. Sie versuchten, das Gebäude zu besetzen, verwüsteten Büros und zerstörten Technik.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare