Pakistans ehemaliger Machthaber: Musharraf vor Anti-Terror-Gericht
Er kam nach Pakistan zurück, um sich erneut wählen zu lassen. Stattdessen steht Musharraf vor Gericht und unter Hausarrest. - Ex-Präsident muss in den kommenden Tagen vor Anti-Terror-Gericht
ISLAMABAD afp | Ein pakistanisches Gericht hat den früheren Militärmachthaber des Landes, Pervez Musharraf, für zwei Tage unter Hausarrest gestellt. Er werde so lange in seinem Landhaus bleiben, sagte ein Sprecher von Musharrafs Partei All Pakistan Muslim League (APML) am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. Ein Gerichtsvertreter bestätigte diese Angaben. Laut APML muss Musharraf nach zwei Tagen vor einem Anti-Terror-Gericht in Rawalpindi erscheinen.
APML-Sprecher Muhammad Amjad sagte, Musharraf habe sich zuvor bei einem Gericht gestellt. Er wies damit Medienberichte zurück, wonach der ehemalige Präsident festgenommen wurde. Auf Live-Fernsehbildern war zu sehen, wie Musharraf am Freitagmorgen das Gerichtsgebäude betrat. Im Gegensatz zu seiner normalerweise westlichen Kleidung trug er ein traditionelles Gewand. Er wurde umringt von Polizisten und Paramilitärs. Seine Verteidiger wollten sich nach eigenen Angaben um eine Kaution bemühen.
Ein pakistanisches Gericht hatte am Donnerstag die Festnahme des früheren Militärmachthabers angeordnet. Musharraf, der am Donnerstag vor Gericht in Islamabad anwesend war, verließ den Saal jedoch unter dem Schutz seiner Leibwächter und fuhr zu seinem Landhaus am Rande der Hauptstadt Islamabad. Dort wurde er unter polizeiliche Beobachtung gestellt.
Gegen Musharraf wird wegen der Verhängung des Ausnahmezustands und der Verhaftung von ihm nicht genehmen Richtern 2007 ermittelt. Pakistanische Anwälte werfen dem Ex-Machthaber einen Verstoß gegen die Verfassung und Hochverrat vor. Außerdem wird im Zusammenhang mit dem tödlichen Attentat auf die ehemalige Regierungschefin Benazir Bhutto im Jahr 2007 gegen Musharraf ermittelt. Ein weiteres Verfahren läuft wegen eines tödlichen Militärangriffs auf einen Rebellenführer im Jahr 2006.
Musharraf, der das Land in den Jahren 1999 bis 2008 regierte, war nach vier Jahren im Exil Ende März nach Pakistan zurückgekehrt, um mit der APML zur Parlamentswahl am 11. Mai anzutreten, was ihm jedoch gerichtlich untersagt wurde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Jeder fünfte Schüler psychisch belastet
Wo bleibt der Krisengipfel?
Krieg in der Ukraine
USA will Ukraine Anti-Personen-Minen liefern