PKW-Maut laut EU rechtswidrig: Die Diskriminierungs-Maut
Der „Spiegel“ berichtet von einem Brüsseler Gutachten zur PKW-Maut. Demnach verstoße das Vorhaben gegen EU-Recht. Die Kommission fordert Nachbesserungen.
BERLIN rtr | Die geplante Pkw-Maut auf deutschen Straßen ist einem Magazin-Bericht zufolge nach Einschätzung der EU rechtswidrig. In mindestens zwei Punkten stehe das Vorhaben nicht im Einklang mit EU-Recht, berichtete der Spiegel am Freitag mit Verweis auf eine Analyse der Kommission. Diese stütze sich wiederum auf ein Gutachten des juristischen Dienstes der EU. Die Rechtsexperten kommen demnach zu dem Ergebnis, dass die Maut Ausländer diskriminieren würde, da die Gebühr inländischen Fahrzeughalter über die KFZ-Steuer erstattet werden soll. Unterm Strich würden daher nur Ausländer zahlen.
„Jeden inländischen Autofahrer exakt um den Betrag zu entlasten, der bei der Maut zahlen muss, und dann zu behaupten, zwischen beiden Gesetzen gebe es keinen Zusammenhang, ist ein offensichtlicher Widerspruch“, zitiert das Magazin die Kommission. Der juristische Dienst gilt als maßgebliche Instanz für die Beurteilung durch die EU.
Ein Kommissionssprecher äußerte sich nicht direkt zu dem Gutachten. Er wiederholte nur erneut, die Kommission werde erst nach Abschluss des Gesetzesverfahrens in Deutschland zur Rechtmäßigkeit der Maut Stellung nehmen. Alle Fahrer, ob Deutsche oder Ausländer, müssten aber gleich behandelt werden. Der Gesetzentwurf war am Donnerstag in erster Beratung im Bundestag beraten worden. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte einen Beschluss noch im März, die SPD bremst aber.
Die Kommission fordert dem Bericht zufolge nun, dass es auch unter inländischen Fahrzeughaltern Gewinner und Verlierer gebe. Nur dann könne davon die Rede sein, dass Ausländer nicht diskriminiert würden. Die Kommission bemängele zudem, dass die Preise für Kurzzeitvignetten zur Nutzung der Autobahnen zu hoch seien. Die Zehntagesvignette soll dem Entwurf zufolge zehn Euro kosten, die günstigste Jahresvignette für umweltfreundliche Fahrzeuge 20 Euro. Dobrindt selbst hatte seine Pläne als europarechtskonform bezeichnet und dies durch ein eigenes Gutachten untermauert.
Leser*innenkommentare
Thomas_Ba_Wü
Ich verstehe zwei Dinge nicht:
1) die Definition der hier gesehen Diskriminierung: Aktuell es doch so, dass sich an den Kosten für die Infrastruktur nur Inländer beteiligen - über die KZF Steuer. Ausländische Nutzer dieser Infrastruktur beteiligen sich aktuell nicht an den Kosten.
Das soll sich nun ändern. ALLE Nutzer sollen zur Kasse gebeten werden - die Inländer, weiterhin so wie bisher, und die Ausländer, jetzt neu.
Sie sehe darin eher eine Gleichbehandlung von in- und ausländischen Nutzer - selbst wenn dies über unterschiedliche Systeme stattfindet.
Voraussetzung dafür ist natürlich eine faire Preisgestaltung.
Der inländische Nutzer wird ja nicht entlastet - er bezahlt das selbe wie bisher, nur irgendwie anders verteilt.
2) Frankreich sagt klipp und klar, dass sie auf die Haushaltsregeln scheißen. Griechenland setzt aus nationalen Interessen (ob berechtigt oder nicht sei mal dahin gestellt) sämtliche Abmachungen außer Kraft. In Ungarn baut ein Urban den Staat gerade so um, dass existenzielle Grundwerte der EU (z.B.Pressefreiheit) zumindest stark gefährdet sind. Alles gegen die Regeln der EU - und keine Sau juckts.
Aber bei sowas unwichtigem wie einer deutschen Autobahnmaut pocht man auf einmal auf die Regeln.