Orban schikaniert Flüchtlings-NGOs: Strafsteuer auf Spenden
Die Regierung des ungarischen Premier Orban will gegen Organisationen vorgehen, die Geflüchteten helfen. Dabei scheinen alle Mittel recht zu sein.
Mitarbeitern von derartigen NGOs kann außerdem der Aufenthalt in einer acht Kilometer breiten Zone entlang der Schengen-Außengrenze Ungarns untersagt werden. Ausländische Mitarbeiter können sogar des Landes verwiesen werden.
Ein weiterer Entwurf aus dem Gesetzespaket schreibt vor, dass NGOs, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen, eine Genehmigung des Innenministeriums brauchen. Besitzen sie eine solche nicht, können sie zu hohen Geldstrafen verurteilt oder sogar von den Behörden aufgelöst werden. Voraussetzung für die Gewährung einer derartigen Genehmigung ist eine Durchleuchtung durch den Geheimdienst.
Die drei Gesetzesentwürfe sind nach ihren Präambeln „Teil des Stop-Soros-Gesetzespakets“. Die Orban-Regierung unterstellt dem amerikanischen Milliardär und Philanthropen George Soros, die Einwanderung von Muslimen nach Europa bewusst zu organisieren und zu finanzieren. Beweise hat sie dafür keine vorgelegt. Die Stiftungen von Soros unterstützen unter anderen auch NGOs, die Asylsuchenden mit Ratschlägen und juristischem Beistand helfen.
Erhebliche Einschränkung für Organisationen
Das Gesetzespaket soll nach dem Willen der Regierung zügig behandelt werden. Für das Gesetz, das die Genehmigungspflicht von Vereinen, die Flüchtlingen helfen, vorsieht, benötigt sie allerdings eine Zweidrittelmehrheit, über die sie derzeit nicht verfügt. Die anderen beiden Gesetze dürften noch vor der Parlamentswahl am 8. April beschlossen werden. Aber auch diese Gesetze, die mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden, drohen die Tätigkeit von Menschenrechts- und Aslyrechtsorganisationen erheblich einzuschränken.
Schon seit dem Vorjahr gilt in Ungarn ein Gesetz, das alle Zivilorganisationen, die mehr als 24.000 Euro im Jahr an Hilfen aus dem Ausland erhalten, dazu zwingt, sich bei Gericht zu registrieren. Sie müssen außerdem in allen Publikationen die Bezeichnung „auslandsgeförderte Organisation“ anführen. Das Gesetz ist derzeit Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU.
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